Welche Gewerbesteuerkosten können abgezogen werden?

Genau wie Einzelpersonen müssen alle Unternehmen Steuern zahlen. Die schlechte Nachricht für Unternehmen ist, dass sie mehr Steuern zahlen müssen. Die gute Nachricht ist, dass viele dieser Steuern als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Steuern, die Unternehmen zahlen müssen, und darüber, ob sie abzugsfähig sind oder nicht. 

Wichtige Erkenntnisse

  • Im Allgemeinen können Unternehmen verschiedene mit Ihrem Unternehmen verbundene Bundes-, Landes-, lokale und ausländische Steuern abziehen.
  • Sie können die Bundeseinkommenssteuer nicht abziehen.
  • Der IRS ermöglicht Ihnen den Abzug bestimmter Lohnsteuern.
  • Sie können die Umsatzsteuer auf von Ihnen gekaufte Artikel als abzugsfähige Betriebsausgabe absetzen.
  • Wenn Sie Zweifel an der Gültigkeit eines steuerlichen Abzugs haben, sprechen Sie mit einem Steuerberater.

Gewerbesteuer abziehen

Im Allgemeinen sagt das IRS: „Sie können verschiedene Bundes-, Landes-, lokale und ausländische Steuern, die direkt Ihrem Gewerbe oder Geschäft zuzuordnen sind, als Geschäftsausgaben abziehen.“

Abhängig von der Art Ihres Unternehmens und Ihrem Bundesstaat können Ihre staatlichen Einkommenssteuern abzugsfähig sein. Kapitalgesellschaften, S-Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ziehen staatliche Einkommenssteuern von ihrer Geschäftsrendite ab. Wenn Sie einen Anhang C für Ihr Unternehmen einreichen, können Sie auf diesem Formular keine staatlichen Einkommenssteuern abziehen, Sie können jedoch Umsatzsteuern als Einzelabzug in Ihrer persönlichen Steuererklärung abziehen (Anhang A).

Das IRS ist hier ganz klar: Das ist nicht möglich abziehen Bundeseinkommenssteuern Dies sind die Steuern, die Sie auf Ihr Geschäftseinkommen zahlen. Sie können die Steuern, die Sie an den IRS gezahlt haben, nicht abziehen.

Notiz

Um als Betriebsausgabe abzugsfähig zu sein, muss die Steuerzahlung geschäftsbedingt sein. Sie können beispielsweise keine persönliche Vermögenssteuer für persönliches Eigentum abziehen, das Sie nicht für Ihre Gewerbe- oder Geschäftstätigkeit genutzt haben.

Steuerabzüge bei Ihrer Gewerbesteuererklärung

Wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Kapital- oder Personengesellschaft handelt, können Sie die zulässigen Steuern über Ihre Gewerbesteuererklärung abziehen. Der Abschnitt „Steuerabzug“ ist für jede Unternehmensart unterschiedlich.

Wenn Sie beispielsweise ein kleines Unternehmen oder ein Selbständiger sind und Ihre Gewerbesteuererklärung zusammen mit Ihrer persönlichen Steuererklärung in Anhang C einreichen, können Sie die zulässigen Gewerbesteuern in Zeile 23 abziehen. 

So ziehen Sie Lohnsteuern ab

Wenn Sie Angestellte haben, können Sie Ihren Unternehmensanteil an der Lohnsteuer absetzen. Hierzu zählen nicht die vom Mitarbeiterlohn einbehaltenen Beträge für Bundeseinkommenssteuern oder FICA-Steuern (Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer). 

Wenn Sie beispielsweise insgesamt 5.000 US-Dollar für die FICA-Steuer von Ihren Mitarbeitern einbehalten haben, müssen Sie zusätzlich 5.000 US-Dollar als Arbeitgeberanteil aus Ihren eigenen Mitteln zahlen. Ihr Arbeitgeberanteil ist in Ihrer Gewerbesteuererklärung als Steuer abzugsfähig.

Selbstständigkeitssteuer

Selbstständigkeitssteuern werden von Unternehmern für Sozialversicherungs- und Medicare-Leistungen gezahlt. Der Betrag richtet sich nach dem Gewinn des Unternehmens, das Unternehmen zahlt diese Steuern jedoch nicht; Sie werden in der persönlichen Steuererklärung der Person gezahlt. 

Ebenso wie die von Arbeitnehmern gezahlten FICA-Steuern sind die Steuern auf selbständige Erwerbstätigkeit nicht abzugsfähig. Bei der Berechnung Ihrer Selbstständigkeitssteuer können Sie jedoch die Hälfte des Steuerbetrags bei der Berechnung Ihres persönlichen bereinigten Bruttoeinkommens abziehen.

Andere abzugsfähige Gewerbesteuern

Steuern, die Ihr Unternehmen zahlt, sind Kosten für die Geschäftstätigkeit, und der IRS erlaubt Ihnen, diese Steuern abzuziehen, sofern sie mit den IRS-Regeln übereinstimmen:

  • Bruttoeinnahmensteuer der Stadt oder des Bundesstaates
  • Beiträge zur staatlichen Arbeitslosenversicherung und Beiträge zu staatlichen Invaliditätsfonds (je nach Bundesstaat)
  • Staatliche Einkommensteuer oder Franchisesteuer
  • Staatliche, städtische oder lokale Umsatzsteuern, die Sie für geschäftliche Einkäufe gezahlt haben
  • Grundsteuer bzw. Vermögenssteuer auf Ihre Gewerbeimmobilie (siehe aber unten)
  • Benzinsteuer als Teil der Kraftstoffkosten
  • Verbrauchsteuern 

Abzug der Grundsteuer

Sie können die Kosten der Grundsteuer abziehen, wenn die Steuer auf dem geschätzten Wert der Immobilie basiert (der für Zwecke der Grundsteuer berechnet wird). Sie dürfen keine Grundsteuern abziehen, die für das gezahlt werden, was das IRS als „lokale Vorteile“ bezeichnet, d. 

So ziehen Sie die Umsatzsteuer bei Unternehmenskäufen ab

Umsatzsteuern, die Sie für geschäftlich gekaufte Artikel zahlen, sind abzugsfähig, wenn der Kauf selbst eine abzugsfähige Geschäftsausgabe war. Sie müssen nicht getrennt werden; Diese Steuern gelten als Teil der Kosten des Artikels. Geben Sie einfach den Gesamtbetrag an, den Sie gezahlt haben, einschließlich der Steuern.

Notiz

Umsatzsteuern sind nur ein Beispiel für abzugsfähige staatliche Steuern. Staatliche und lokale Einkommenssteuern können in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung abzugsfähig sein (unter Verwendung von Anhang A). Wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft handelt, kann das Unternehmen staatliche und lokale Steuern als Betriebsausgaben abziehen, sofern diese in direktem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen.

Gewerbesteuern für Unternehmen mit Sitz im Inland

Ihre Steueraufwendungen für den persönlichen Teil Ihres Eigenheims, zum Beispiel für die Grundsteuer, können Sie nicht absetzen. Möglicherweise können Sie jedoch die Grundsteuer für den Teil Ihres Hauses abziehen, der regelmäßig und ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird.Weitere Informationen zu Abzügen für Gewerbesteueraufwendungen finden Sie in der IRS-Publikation 535: Geschäftsausgaben oder lesen Sie die Anweisungen für Ihre Gewerbesteuererklärung.

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