Welche geschäftlichen Bewirtungskosten sind abzugsfähig? Nicht viele

Durch das Steuerreformgesetz 2017 wurden die Bewirtungskosten teilweise drastisch gekürzt und viele Bewirtungskosten sind nicht mehr abzugsfähig. Beginnend mit dem Steuerjahr 2018 und in Zukunft hat sich Folgendes geändert: 

Was sind Unterhaltungskosten?

Wenn es sich um Unterhaltung handelt, ist sie nicht abzugsfähig. Unterhaltung ist ein allgemeiner Begriff, den das IRS als „Unterhaltung, Belustigung oder Erholung, wie z. B. Unterhaltung in Nachtclubs, Cocktailbars, Theatern, Country Clubs, Golf- und Sportclubs, Sportveranstaltungen sowie auf Jagd-, Angel-, Urlaubs- und ähnlichen Reisen, einschließlich solcher Aktivitäten, die sich ausschließlich auf den Steuerzahler oder die Familie des Steuerzahlers beziehen“, bezeichnet.

„Bewirtung“ kann auch Kosten für persönliche, Lebens- oder Familienbedürfnisse eines Geschäftskunden oder seiner Familie umfassen. Dazu gehören beispielsweise Essen und Getränke, Hotel oder Auto.

Aber Unterhaltung umfasst nicht solche Dinge wie

  • Eine Mahlzeit für einen Mitarbeiter, der Überstunden macht
  • Ein vom Unternehmen bezahltes Hotelzimmer für die Geschäftsreise eines Mitarbeiters
  • Ein Auto, das von einem Mitarbeiter für geschäftliche Fahrten genutzt wird

Bei diesen Ausgaben handelt es sich um abzugsfähige Geschäftsausgaben, sofern sie die IRS-Anforderungen erfüllen.

Was ist abzugsfähig/was nicht

Im Allgemeinen erlaubt das IRS Unternehmen nicht, Kosten für Aktivitäten abzuziehen, die allgemein als Unterhaltung, Belustigung oder Erholung gelten, oder für eine Einrichtung, die im Zusammenhang mit einer solchen Aktivität genutzt wird. Die Mitnahme eines Klienten oder Kunden zu einem „Erlebnis“ ist nicht mehr abzugsfähig.

Beispielsweise sind eine Loge im Baseballstadion, Eintrittskarten für ein Konzert oder ein Golfausflug mit Kunden nicht abzugsfähig. Bewirtungskosten für einen Mitarbeiter, der geschäftlich unterwegs ist, sind ebenfalls nicht abzugsfähig.

Aber ein Geschäftsessen kostet sind weiterhin zu 50 % abzugsfähig. So kann ein Unternehmer oder Verkäufer einen Kunden zum Mittagessen einladen, um Geschäfte zu besprechen, und die Essenskosten sind trotzdem abzugsfähig.

Notiz

Wenn Sie die Kosten für eine Mahlzeit bei einer Unterhaltungsveranstaltung von den Kosten für die Veranstaltung trennen können und über eine separate Quittung für die Essenskosten verfügen, können Sie die Essenskosten zu 50 % abziehen. Wenn Sie beispielsweise Eintrittskarten für eine Skybox oder eine Sportveranstaltung kaufen und bei der Veranstaltung ein Catering-Menü zu sich nehmen, können Sie das Essen abziehen, nicht jedoch die Kosten für die Skybox.

Unterhaltung und Mitarbeiter

Sie können Bewirtungskosten abziehen, die eine Entschädigung für die Person darstellen und auf Formular W-2 für einen Mitarbeiter oder auf Formular 1099-NEC für einen unabhängigen Auftragnehmer angegeben werden. Besondere Abzugsregeln gelten, wenn der Empfänger ein leitender Angestellter, Direktor oder ein anderer besonderer Typ von Geschäftsinhaber ist.

Sie können auch Ausgaben für bestimmte Arten von Veranstaltungen zugunsten von Mitarbeitern abziehen, mit Ausnahme von hochvergüteten Mitarbeitern. Beispielsweise kann Ihr Firmenpicknick oder Ihre Weihnachtsfeier für Mitarbeiter den Test bestehen. Ein Catering für Mitarbeiter in Ihrem Büro oder anderswo an Ihrem Unternehmensstandort zum Zweck der Überreichung von Mitarbeiterauszeichnungen wäre wahrscheinlich ebenfalls als Geschäftsausgabe abzugsfähig und wäre zu 100 % abzugsfähig.

Für Mitarbeiter, die aus geschäftlichen Gründen reisen, sind die meisten ihrer Ausgaben, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, abzugsfähig. Bewirtungskosten für diese Mitarbeiter können Sie jedoch nicht abziehen.

Notiz

Ein Beispiel: Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Urlaub ein Hotelzimmer oder ein Auto schenkt, gilt dies als Bewirtung des Arbeitnehmers und ist nicht abzugsfähig.

Unterhaltungskosten im Vergleich zu Werbe- und Verkaufsförderungskosten

Wenn Ihr Unternehmen die Öffentlichkeit zu Werbe- oder Verkaufsförderungszwecken bewirtet, sind diese Kosten vollständig als Geschäftsausgaben abzugsfähig.

Wenn beispielsweise ein Kinderbekleidungsgeschäft die Kosten für die Anstellung eines Clowns bei einer Gemeinschaftsveranstaltung übernimmt, könnte dies eher als Werbung denn als Unterhaltung betrachtet werden. 

Weitere Informationen

Ausführlichere Informationen zu Bewirtungskosten finden Sie in der IRS-Publikation 463, Reise-, Geschenk- und Autokosten und in der Publikation 535, Geschäftskosten.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzen eine solche Beratung nicht. Landes- und Bundesgesetze ändern sich häufig und die Informationen in diesem Artikel spiegeln möglicherweise nicht die Gesetze Ihres Landes oder die neuesten Gesetzesänderungen wider. Für aktuelle Steuer- oder Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Buchhalter oder Anwalt.