Was bleibt bei einem Haus, das Sie kaufen, und was nicht?

Zählen Sie auf einige wichtige Merkmale eines Hauses, das Sie kaufen? Einrichtungsgegenstände – oder Gegenstände, die physisch mit dem Haus verbunden sind – bleiben normalerweise im Haus. Aber zählen Gegenstände wie Haushaltsgeräte und Elektronik zu den Einrichtungsgegenständen? Leider herrscht oft Unklarheit darüber, was in Frage kommt, und manche Käufer stellen fest, dass ihre Lieblingsgegenstände beim Einzug aus dem Haus entfernt wurden.

So erkennen Sie, ob es sich um Einrichtungsgegenstände handelt – und ob sie im Angebot enthalten sind.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Kaufvertrag sollte die Ausstattung festlegen und diese beim Kauf eines Hauses enthalten.
  • Wenn zum Zeitpunkt der Auflistung eine Einrichtung am Haus angebracht ist, sollten Sie diese Einrichtung erhalten, wenn Sie das Haus kaufen.
  • Geräte, Elektronik und andere spezifische Gegenstände gelten nicht als Einrichtungsgegenstände.
  • Beim Kauf und Verkauf eines Hauses ist alles verhandelbar, solange es sich um einen Vertrag handelt.

Was ist ein Fixture und was nicht?

Folgendes steht in einem typischen Kaufvertrag, der fester Bestandteil des Immobilienverkaufs ist und daher darin enthalten ist: 

Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich ausgeschlossen, umfasst der Kaufpreis auch Folgendes, sofern es jetzt auf dem Grundstück installiert, gelagert oder dort angeordnet ist: alle derzeit vorhandenen Sanitär-, Heizungs-, Elektro- und zentralen Klimaanlagen; und alle anderen permanenten oder angebrachten Einrichtungsgegenstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle vorhandenen Rollläden, Markisen, Teppichböden, Heizkörperabdeckungen, Schränke, Regale, fest montierte Spiegel, Dachboden-/Abluftventilatoren, Beleuchtungs- und Sanitärarmaturen sowie Landschaftsbau.

Als allgemeine Regel gilt: Wenn zum Entfernen eines Gegenstands ein Schraubenzieher erforderlich ist oder das Eigentum beschädigt werden würde, handelt es sich um eine Befestigung. An die Immobilie angepasste Gegenstände sind in der Regel auch Einrichtungsgegenstände.

Notiz

Sie sind sich immer noch nicht sicher, ob in Ihrem Angebot etwas enthalten ist? Normalerweise können Sie die MARIA-Tests verwenden, um festzustellen, was ein Fixture ist und was nicht:

  • Befestigungsart: Ist sie dauerhaft oder leicht zu entfernen?
  • Anpassungsfähigkeit: Wenn es leicht abnehmbar ist (wie ein schwimmender Boden), ist es ein integraler Bestandteil des Hauses?
  • Verhältnis der Parteien: In einem Streit zwischen Käufer und Verkäufer hat der Käufer wahrscheinlich die Oberhand.
  • Absicht der Partei: Sollte es nach der Installation dauerhaft sein?
  • Vereinbarung zwischen den Parteien: Was steht im Kaufvertrag?

Verwirrung bei Spielplänen

Sie werden vielleicht überrascht sein zu erfahren, was die Menschen als feste Bestandteile betrachten und was nicht (in manchen Staaten auch „Komponenten“ genannt).Viele Verkäufer glauben beispielsweise, dass jeder Gegenstand, den sie persönlich im Haus installiert haben, beim Verkauf mitgenommen werden kann, und so funktioniert das nicht – es sei denn, dies wird im Voraus offengelegt.

Nehmen wir an, ein neuer Hausbesitzer kann die ästhetische Schönheit des hässlichen und spottbilligen Deckenventilators, den der Bauunternehmer installiert hat, nicht finden. Um dieses Ärgernis zu beheben, kauft sie einen teuren, flüsterleisen Deckenventilator mit einer verbesserten Oberfläche, die zu ihren Akzentmöbeln passt. Sie geht davon aus, dass der Ventilator ihr und nicht dem Haus gehört, also kann sie ihn nehmen und ihren geliebten Deckenventilator in ihrem neuen Zuhause installieren.

Wenn der Verkäufer mit dem Herzen an diesem Deckenventilator hängt, sollte er ihn entfernen und den hässlichen Deckenventilator wieder anbringen, bevor er sein Haus zum Verkauf anbietet, denn andernfalls bleibt sein Deckenventilator ein fester Bestandteil.

5 Dinge, die beim Hauskauf normalerweise nicht enthalten sind

Kühlschrank, Herd, Weinkühlschränke, Waschmaschinen und Trockner

Während es für einen Verkäufer üblich ist, einen Kühlschrank oder Herd in der Küche zu lassen, ist dies nicht erforderlich. Auch wenn die Geräte groß, schwer und schwer zu bewegen sind, sind sie keine Einrichtungsgegenstände und können entfernt werden, wenn sie nicht dauerhaft am Grundstück befestigt sind. Kühlschränke (und Weinkühlschränke) können vom Stromnetz getrennt und entfernt werden. Wenn ein automatischer Eisbereiter vorhanden ist, lässt er sich leicht abnehmen und das Wassersystem kann über ein Absperrventil abgeschaltet werden.

Ein Verkäufer kann den Gashahn schließen und einen Gasherd entfernen oder, im Falle eines Elektroherds, einfach den Netzstecker ziehen. Eine Waschmaschine und ein Trockner können ebenfalls einfach vom Stromnetz getrennt und entfernt werden. Alle diese Geräte gelten in der Regel als persönliches Eigentum.

Fische in einem Teich

Während der Teich oder das Wasserspiel selbst normalerweise ein fester Bestandteil ist und nicht entfernt werden kann, sind die Fische persönliches Eigentum. Viele Menschen, die Koi züchten, betrachten die Fische als ihre Haustiere. Bei den Fischen handelt es sich nicht um feste Gegenstände, und es steht den Verkäufern frei, sie in ihr neues Eigentum mitzunehmen, sofern im Kaufvertrag nicht durch einen Ausschluss oder Nachtrag etwas anderes festgelegt ist.

Oberirdischer Whirlpool und Swimmingpool

Freistehende Whirlpools und Schwimmbecken können einfach abgetrennt und entfernt werden. Befindet es sich im Garten und nicht im Haus, handelt es sich höchstwahrscheinlich nicht um einen festen Bestandteil, sondern um persönliches Eigentum. In manchen Fällen möchten Verkäufer vielleicht den Pool oder die Wanne dem Käufer überlassen (dies könnte dazu beitragen, dass das Haus einen höheren Verkaufspreis erzielt), wenn der Käufer es jedoch nicht möchte, muss der Verkäufer es möglicherweise entfernen.

Wenn Sie ein Käufer sind und den Whirlpool oder Pool derzeit nicht in dem von Ihnen gekauften Haus haben möchten, sollten Sie dies in Ihrem Kaufangebot angeben.

Fensterdekorationen

Am Fenster angebrachte Jalousien und Rollos gelten in der Regel als Einbauten. Vorhänge oder Gardinen, die leicht von der Stange rutschen können, gelten jedoch grundsätzlich als persönliches Eigentum. Die Verwirrung beginnt oft in der Master-Suite, wenn ein Verkäufer eine Tagesdecke oder einen Bettbezug hat, der zu den Fensterdekorationen passt. Verständlicherweise möchte der Verkäufer möglicherweise die Fensterdekorationen übernehmen.

Die Wahrheit ist, dass die Fensterdekorationen wahrscheinlich zu keinem der Fenster im neuen Zuhause passen werden. Wenn im Kaufvertrag keine Fensterabdeckungen aufgeführt sind und der Verkäufer beabsichtigt, diese zu übernehmen, empfiehlt es sich, die Fensterabdeckungen im Kaufvertrag als ausgeschlossenen Artikel zu kennzeichnen.

Heimkinosysteme

In den meisten Staaten gilt ein Heimkinosystem – einschließlich seiner Außenlautsprecher und seines Fernsehers – als persönliches Eigentum. Die Halterungen und Halterungen können jedoch als Einbauten betrachtet werden, sofern sie nicht vom Kaufvertrag ausgeschlossen sind.

Das Fazit 

Wenn Sie ein Käufer sind und sicherstellen möchten, dass einer der oben genannten Artikel in Ihrem Kauf enthalten ist, gehen Sie in Ihrem Angebot ausdrücklich darauf ein. Wenn Sie einen der Artikel nicht möchten (oder wenn Sie als Verkäufer etwas behalten möchten, das Sie im Haus installiert haben), vermerken Sie die Artikel unbedingt als Ausschlüsse.Diese beiden einfachen Schritte beseitigen jeden Zweifel und jede Verwirrung am Abschlusstisch.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Sind Geräte in einem Hausverkauf enthalten?

Die meisten Geräte müssen beim Verkauf eines Hauses nicht mit einbezogen werden. Sie gelten nicht als Einrichtungsgegenstände, da sie vom Stromnetz getrennt werden können und durch ihre Entfernung kein Sachschaden entsteht. Dinge wie Einbauöfen gelten jedoch als strukturelle Teile des Hauses und würden einbezogen.Wenn Sie daran interessiert sind, die Geräte beim Hausverkauf mit einzubeziehen, können Sie dies in den Vertrag mit dem Verkäufer aufnehmen.

Gilt ein Duschkopf oder eine Gardinenstange als Bestandteil eines Hauses?

Duschköpfe und Gardinenstangen können zwar leicht entfernt werden, ohne dass das Haus beschädigt wird, sie sind jedoch beim Kauf des Hauses immer noch im Lieferumfang enthalten. Wenn sie installiert sind, gelten diese Ergänzungen als permanente Installation, was sie als Einrichtungsgegenstand klassifiziert.Wenn Sie diese Einrichtungsgegenstände nicht möchten, können Sie sich jederzeit mit dem Verkäufer darauf einigen, dass diese entfernt werden.