Berechnen Sie den Abzug Ihrer Gewerbeflächen zu Hause

Wenn Sie ein Heimunternehmen haben, möchten Sie die mit diesem Unternehmen verbundenen Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Wie bei einem Unternehmen an jedem anderen Standort können Sie in Ihrer Gewerbesteuererklärung einen Abzug für die Nutzung dieser Fläche geltend machen. 

Um diesen Gewerbesteuerabzug für Ihr Eigenheimunternehmen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Dieser Artikel erläutert diese Anforderungen, zeigt Ihnen, wie Sie den Abzugsprozentsatz berechnen, und erklärt die spezifischen Ausgaben, die Sie von Ihren Steuern abziehen können, wenn Sie dazu berechtigt sind.

Notiz

Dieser Abzug gilt für selbstständige Unternehmer. Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, können Homeoffice-Aufwendungen nicht mehr in der Steuererklärung absetzen. Der sonstige Abzug für nicht erstattete Geschäftsausgaben wurde mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2018 und in Zukunft abgeschafft.

Erste Qualifikation: Nutzung des Raumes

Als Erstes müssen Sie feststellen, ob der Raum für Ihr Heimgeschäft den IRS-Anforderungen entspricht:

Gewinnorientiertes Unternehmen.Das Geschäft muss legitim sein; Mit anderen Worten: Die Absicht muss sein, Gewinn zu machen, und nicht nur ein Hobby.

Hauptgeschäftssitz.Der Raum muss als Ihr Hauptgeschäftssitz oder für bestimmte geschäftliche Zwecke genutzt werden, z. B. für Kundentreffen oder die Erledigung geschäftlicher Unterlagen. Wenn Sie mehr als einen Unternehmensstandort haben, berücksichtigen Sie die an jedem Standort verbrachte Zeit und die relative Bedeutung der Aktivitäten an jedem Standort.

Regelmäßig und ausschließlich. Der Platz muss genutzt werden „regelmäßig und ausschließlich“ fürs Geschäft. Es kann nicht nur gelegentlich, sondern NUR für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Wenn Sie oder Ihre Familie diesen ausgewiesenen Raum für andere als geschäftliche Zwecke nutzen, kann der Abzug verweigert werden.

Notiz

Der IRS prüft jede Situation von Fall zu Fall. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Home-Office revisionssicherer machen, um einige Beispiele für „regelmäßige und ausschließliche“ Nutzungsbeschränkungen zu sehen.

Zwei Berechnungsmethoden

Das IRS ermöglicht zwei verschiedene Methoden zur Berechnung Ihres Abzugs: 

  • Vereinfachte Methode: Wenn Sie wenig Platz haben, können Sie die vereinfachte Methode verwenden, die Ihnen eine einfache Berechnung ermöglicht. 
  • Detaillierte Methode: Wenn Sie über einen größeren Raum verfügen oder eine komplizierte Situation haben, müssen Sie die detailliertere Methode verwenden. 

Sie können eine der beiden Methoden für ein beliebiges Jahr verwenden und in künftigen Jahren zur anderen Methode wechseln.

Die vereinfachte Berechnungsmethode

Mit dem IRS können Sie eine einfache Berechnung für kleine Büroräume durchführen. Ermitteln Sie die Quadratmeterzahl Ihrer Heimbürofläche und multiplizieren Sie diese mit 5 US-Dollar pro Quadratfuß. Die maximale Fläche beträgt 300 Quadratfuß, bei einem maximalen Abzug von 1.500 $.

Bei dieser Methode gibt es einige Einschränkungen:

  • Sie können in den Jahren, in denen Sie diese Methode anwenden, keinen Hausabschreibungsabzug vornehmen oder die Abschreibung wieder einfordern.
  • Sie können den Abzug nicht verwenden, um einen Geschäftsverlust auszugleichen,
  • Und Sie können keinen Betrag auf ein zukünftiges Jahr übertragen.

Die detaillierte Methode

Um diese Methode nutzen zu können, müssen Sie zunächst den Raum in Ihrem Zuhause berechnen, der geschäftlich genutzt wird (selbstverständlich regelmäßig und ausschließlich). Sie führen diese Berechnungen auf dem IRS-Formular 8829 durch und nehmen dieses Formular in Ihre Gewerbesteuererklärung auf.

Die für das Unternehmen genutzte Fläche wird nach einer von zwei Methoden bestimmt:

  • Flächenmethode: Teilen Sie die für Ihr Unternehmen genutzte Fläche durch die Gesamtfläche Ihres Hauses. Wenn Ihr Zuhause beispielsweise 2.000 Quadratfuß groß ist und Ihr Heimbüro 400 Quadratfuß groß ist, macht Ihre Bürofläche 20 % der Gesamtfläche Ihres Zuhauses aus.
  • Methode der Zimmeranzahl: Teilen Sie die Anzahl der geschäftlich genutzten Räume durch die Gesamtzahl der Räume im Haushalt (verwenden Sie diese Methode, wenn die Anzahl der Räume ungefähr gleich ist).

In den meisten Fällen ist die Flächenmethode die beste, da die meisten Häuser nicht über gleich große Räume verfügen.

Spezifizieren Sie die Home-Office-Ausgaben.Der nächste Schritt besteht darin, die Arten von Betriebsausgaben zu Hause zu bestimmen, die Sie abziehen können. Zusätzlich zu Ihren anderen Geschäftsausgaben können Sie mit dem IRS auch indirekte Ausgaben abziehen, die mit der „geschäftlichen Nutzung Ihres Hauses“ zusammenhängen.

Achten Sie darauf, Geschäftsausgaben von persönlichen Ausgaben zu trennen. Teilen Sie die Ausgaben dann in zwei Kategorien ein:
Direkte AusgabenWerden diese nur für den Geschäftsbereich Ihres Hauses verwendet? Ein Beispiel wären Farben, Tapeten und Teppiche, die nur in diesem Bereich verwendet werden. Sie können diese Ausgaben zu 100 % absetzen, da sie nur mit Ihrem Unternehmen in Zusammenhang stehen.
Indirekte Ausgabensind die Kosten, die für den Betrieb Ihres Hauses gezahlt werden und die auf der Grundlage des Prozentsatzes der geschäftlichen Nutzung des Hauses abgezogen werden können (siehe „Berechnung des Abzugs für Ihren Home-Office-Platz“). Typische indirekte Ausgaben umfassen Miete/Hypothekenzinsen, Nebenkosten, Versicherungen und allgemeine Hausreparaturen.

Um die gesamten indirekten Ausgaben zu ermitteln, listen Sie alle Ihre gesamten Haushaltsausgaben für das Jahr auf. Hier ist eine unvollständige Liste:

  • Miet- oder Immobiliensteuern
  • SelbstbehaltHypothekenzinsen
  • HausratversicherungPrämien (es sei denn, Sie haben eine separate Versicherung für den Geschäftsteil Ihres Hauses)
  • Einige Reparaturen zu Hause (sofern sie den Geschäftsraum zu Hause betreffen)
  • Versorgungs- und Dienstleistungen,wie Strom, Gas, Müll, Wasser und Abwasser. (Telefonkosten werden weiter unten besprochen)
  • Abschreibung. Um die Abschreibung Ihres Hauses zu berechnen, verwenden Sie den niedrigeren Wert von (a) dem Marktwert Ihres Hauses am Tag Ihrer ersten geschäftlichen Nutzung oder (b) dem Kaufpreis (ohne Grundstück) zuzüglich größerer Verbesserungen abzüglich Unfallschäden oder anderer Änderungen an der Basis Ihres Hauses.

Summieren Sie die indirekten Kosten und multiplizieren Sie sie mit dem Prozentsatz Ihres Eigenheims, wie Sie oben berechnet haben.

Notiz

Sie können keine Hauskosten abziehen, die nicht mit Ihrem Unternehmen zusammenhängen. Wenn Sie beispielsweise an einem anderen Teil des Hauses ein Schwimmbad oder eine neue Terrasse errichten, können Sie diese Kosten nicht als Betriebsausgaben absetzen.

Ausgaben, die Sie an anderer Stelle in Ihrer Steuererklärung absetzen können

Werbe-, Gehalts- und Betriebskosten sind nicht als „geschäftliche Nutzung des Eigenheims“ abzugsfähig, können aber an anderer Stelle in Ihrer Steuererklärung abzugsfähig sein. Möglicherweise fällt es Ihnen auch schwer, den IRS davon zu überzeugen, dass ein Landschaftsbaudienst eine legitime Geschäftsausgabe ist, es sei denn, Sie haben regelmäßig Kunden, die zu Ihnen nach Hause kommen, um Ihre Dienste in Anspruch zu nehmen.

Abzug der Telefonkosten für Ihr Homeoffice

Wenn Sie Ihre Telefonkosten für Ihr Homeoffice absetzen möchten, müssen Sie Folgendes wissen:

Wenn Sie zu Hause einen Telefonanschluss haben:
Wenn Sie zu Hause nur über einen Telefonanschluss verfügen, können Sie die Nutzung des Telefonanschlusses für Ortsgespräche nicht abziehen, da dies gemäß den IRS-Bestimmungen keine „ausschließliche“ Nutzung des Anschlusses ist. Sie können jedoch alle geschäftlichen Ferngespräche, die Sie über die Leitung tätigen, absetzen. Bewahren Sie unbedingt Ihre Telefonbelege auf, damit Sie im Falle einer Prüfung Einzelheiten zu den einzelnen getätigten Anrufen anzeigen können.

Wenn Sie über getrennte geschäftliche und private Telefonleitungen verfügen:
Wenn Sie bei sich zu Hause einen separaten Business-Anschluss eingerichtet haben, können Sie die Nutzung dieses Anschlusses sowohl für Orts- als auch für Ferngespräche absetzen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Leitung nicht für persönliche Anrufe verwenden. Denken Sie an die „exklusive“ Bestimmung.

Wenn Sie ein Mobiltelefon geschäftlich nutzen:
Kosten für ein genutztes Mobiltelefon können Sie absetzenausschließlichfür Unternehmen genauso wie ein kabelgebundenes Telefon. Wenn Sie nur ein Mobiltelefon besitzen und dieses sowohl für geschäftliche als auch für private Anrufe nutzen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die Abzugsfähigkeit.

Beschränkungen für Home-Office-Geschäftsabzüge

Auch wenn Ihr Heimbüro und die mit diesem Büro verbundenen Geschäftsausgaben ansonsten abzugsfähig sind, können Ihre Abzüge begrenzt sein.

Wenn Ihr Bruttogeschäftseinkommen geringer ist als der Gesamtbetrag Ihrer betrieblichen Abzüge, ist Ihr Abzug für bestimmte Ausgaben für die geschäftliche Nutzung Ihrer Wohnung begrenzt.
Ihr Abzug ansonsten nicht abzugsfähiger Ausgaben wie Versicherungen, Nebenkosten und Abschreibungen (wobei die Abschreibungen zuletzt berücksichtigt werden) ist auf die Bruttoeinnahmen aus der geschäftlichen Nutzung Ihres Hauses abzüglich der Summe der folgenden Kosten beschränkt:

  1. Den geschäftlichen Teil der Ausgaben, den Sie auch dann abziehen könnten, wenn Sie Ihr Zuhause nicht geschäftlich nutzen (z. B. Hypothekenzinsen, Grundsteuern sowie Unfall- und Diebstahlschäden);
  2. Die Geschäftsausgaben, die sich auf die Geschäftstätigkeit in der Wohnung beziehen (z. B. Gehälter oder Lieferungen), nicht jedoch auf die Nutzung der Wohnung selbst.

Wenn Sie aufgrund der Obergrenze nicht alle Ausgaben und Abschreibungen abziehen können, können Sie diese Ausgaben möglicherweise ganz oder teilweise auf das Folgejahr übertragen. Nähere Einzelheiten zu diesem Übertragsfreibetrag erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater.

Notiz

Die Berechnung dieser Home-Office-Abzüge für Jahre, in denen Sie einen Geschäftsverlust erleiden, ist kompliziert. Holen Sie sich Hilfe von Ihrem Steuerberater, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Ihr Home-Office-Abzug in Ihrer Gewerbesteuererklärung

Wie Sie diesen Abzug geltend machen, hängt von der Art Ihres Unternehmens ab. In diesem Artikel wird erläutert, wie Sie den Abzug in Anhang C und in Steuererklärungen für Partnerschaften einbeziehen.