Zinsloses Ausleihen von Geld von der Sozialversicherung

Früher war es möglich, mit dem Bezug von Sozialversicherungsleistungen im frühestmöglichen Alter von 62 Jahren zu beginnen und später, im Alter von 70 Jahren, das gesamte Geld zurückzuzahlen, das Sie von der Social Security Administration (SSA) erhalten hatten. Sie könnten dann erneut Leistungen beantragen, als hätten Sie nie einen einzigen Scheck erhalten.

Da Sie älter sind, wäre der Betrag Ihres monatlichen Schecks höher. Das gesamte Bargeld, das Sie im Laufe der Jahre von der SSA erhalten hatten, war wie ein zinsloses Darlehen der Regierung.

Diese Lücke wurde 2010 geschlossen, sodass Sie sich kein Geld mehr von der SSA „leihen“ können.

Wenn Sie Ihren Leistungsantrag vor dem 70. Lebensjahr stellen, haben Sie nur noch 12 Monate nach Beginn der Zahlungen Zeit, diese bis zu einem späteren Zeitpunkt auszusetzen. Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Leistungen auszusetzen, müssen Sie trotzdem das erhaltene Geld zurückzahlen.

Anmeldung und Suspendierung für verheiratete Paare

Eine andere Möglichkeit, zusätzliches Geld von der SSA zu erhalten – diese über verheiratete Paare – war noch einige Jahre lang zulässig.

Bei dieser als „Einreichen und Aussetzen“ bekannten Praxis beantragte der besserverdienende Ehegatte Sozialversicherungsbeiträge, sobald er sein volles Rentenalter (FRA) erreicht hatte. Dies ermöglichte es ihrem Ehegatten auch, Ehegattenleistungen in Höhe der Hälfte der Leistungen des Antragsstellers zu beziehen.

Volles Rentenalter
Jahr, in dem Sie geboren wurden Volles Rentenalter
1937 oder früher 65
1938 65 und 2 Monate
1939 65 und 4 Monate
1940 65 und 6 Monate
1941 65 und 8 Monate
1942 65 und 10 Monate
1943-1954 66
1955 66 und 2 Monate
1956 66 und 4 Monate
1957 66 und 6 Monate
1958 66 und 8 Monate
1959 66 und 10 Monate
1960 und später 67

Der Antragsteller würde dann seinen Antrag aussetzen, der Ehegatte könnte jedoch weiterhin Ehegattenleistungen beziehen. Im Alter von 70 Jahren begann der ursprüngliche Antragssteller, seine Leistungen zu einem höheren Satz zu beziehen.

„File and Suspend“ ermöglichte es einem Paar, viele tausend Dollar Vorsprung herauszuholen. Dies lag zum Teil daran, dass die Ehegattenleistungen bei der FRA des Ehepartners ihren Höchstwert erreichen. Die eigenen Leistungen hingegen erreichen ihren Höchstwert im Alter von 70 Jahren.

Das überparteiliche Haushaltsgesetz von 2015 verhinderte, dass Rentner einen Antrag stellen und aussetzen konnten, indem es vorsah, dass die Leistungen eines Ehepartners gleichzeitig mit der Person, die den Antrag gestellt hatte, automatisch ausgesetzt wurden.

Notiz

Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht darin, dass geschiedene Ehegatten weiterhin Leistungen beziehen können.

Aktuelle Auszahlungsvoraussetzungen für die Sozialversicherung

Das Gesetz von 2015 ermöglicht es Rentnern immer noch, auf Wunsch keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zu beziehen. Wenn Sie beispielsweise einen neuen Job annehmen oder Geld erben, nachdem Sie mit der Sozialversicherung begonnen haben, möchten Sie möglicherweise Ihre Leistungen aussetzen.

Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsleistungen – und die Ihres Ehepartners, wenn Sie verheiratet sind – erst dann in Anspruch nehmen, wenn Sie 70 Jahre alt sind, können Sie zu diesem Zeitpunkt eine höhere Leistung beziehen.

Notiz

Wenn Sie die Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen bis nach Ihrem FRA verzögern, haben Sie Anspruch auf eine Gutschrift für den späteren Ruhestand, die Ihre monatliche Leistung erhöht.

Um Ihren Antrag auf Sozialversicherungszahlungen zurückzuziehen, müssen Sie:

  • Sie haben Ihren FRA erreicht, sind aber noch nicht 70 Jahre alt
  • Reichen Sie das Formular SSA-521 innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Antrag auf Erhalt der Leistungen ein
  • Erstatten Sie alle Leistungen zurück, die Sie und Ihre Familie aufgrund Ihres ursprünglichen Antrags erhalten haben

In den Rückzahlungen muss das von Ihrem Sozialversicherungsscheck einbehaltene Geld für Medicare-Prämien Teil B, C oder D enthalten sein. freiwilliger Bundeseinkommensteuerabzug für geschlossene Steuerjahre; und etwaige Pfändungen, beispielsweise für Kindesunterhalt. Sobald Ihr Auszahlungsantrag genehmigt wurde, haben Sie 60 Tage Zeit, Ihre Meinung zu ändern.

Sie können Ihren Leistungsantrag nur einmal im Leben zurückziehen.

Strafen für vorzeitigen Zahlungseingang

Sie können mit dem Bezug von Sozialversicherungsbeiträgen im Alter von 62 Jahren beginnen, diese werden jedoch entsprechend der Anzahl der Monate, die bis zum Erreichen des vollen Rentenalters vergehen, gekürzt.

Wenn Ihr FRA ist … … und Sie beginnen mit den Leistungen im Alter … … Ihre Leistungen werden gekürzt um …
66 62 25 %
66 63 20 %
66 64 13,3 %
66 65 6,7 %
67 62 30 %
67 63 25 %
67 64 20 %
67 65 13,3 %
67 66 6,7 %

Der Gedanke hinter niedrigeren monatlichen Zahlungen ist, dass jemand, der die durchschnittliche Lebenserwartung erreicht, unabhängig vom Zeitpunkt seiner Pensionierung den gleichen Gesamtbetrag erhält.