Wie sich eine vorzeitige Pensionierung auf Ihre Sozialversicherungsleistungen auswirkt

So melden Sie sich bei der Sozialversicherung an.

Eine vorzeitige Pensionierung kann einen großen Einfluss darauf haben, wie Ihre monatliche Sozialversicherungsleistung berechnet wird. Für Zwecke der Sozialversicherung liegt eine vorzeitige Pensionierung dann vor, wenn Sie vor Erreichen Ihres vollen Rentenalters (Full Retirement Age, FRA) mit der Inanspruchnahme Ihrer Rente beginnen, das von der Social Security Administration (SSA) auch als normales Rentenalter bezeichnet wird. Für jeden Monat, den Sie vor Ihrem FRA in Rente gehen, wird Ihre Zahlung um 0,6 %, 0,5 % oder 0,4 % gekürzt.

Wichtige Erkenntnisse

  • Ihr volles Rentenalter (FRA) richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie geboren wurden.
  • Je früher Sie in Rente gehen, desto stärker verringert sich Ihre volle Altersleistung.
  • Wenn Sie anstelle Ihres FRA im Alter von 62 Jahren in Rente gehen, können Ihre Leistungen um bis zu 30 % gekürzt werden.
  • Um Ihre vollen Leistungen zu erhalten, sollten Sie mit der Pensionierung warten, bis Sie Ihren FRA erreicht haben, der bei 67 Jahren liegen könnte, wenn Sie 1960 oder später geboren wurden.

Ihr Geburtsjahr und Ihr FRA

Ihr FRA wird durch das Jahr bestimmt, in dem Sie geboren wurden. Wenn Sie 1937 oder früher geboren wurden, beträgt Ihr FRA 65. Wenn Sie zwischen 1943 und 1954 geboren wurden, beträgt Ihr FRA 66. Wenn Sie 1960 oder später geboren wurden, beträgt Ihr FRA 67.

Wenn Sie zwischen 1938 und 1942 geboren wurden, beträgt Ihr FRA 65 Jahre und einige Monate, wobei für jedes Jahr nach 1937 zwei Monate hinzugefügt werden. Wenn Sie also im Jahr 1938 geboren wurden, beträgt Ihr FRA 65 Jahre und zwei Monate. Wenn Sie im Jahr 1939 geboren wurden, beträgt Ihr FRA 65 Jahre und vier Monate. Die Hinzufügung von zwei Monaten gilt bis 1942. Die FRA für Personen mit diesem Geburtsjahr beträgt 65 Jahre und 10 Monate.

Wenn Sie zwischen 1955 und 1959 geboren wurden, beträgt Ihr FRA entsprechend 66 Jahre und einige Monate, wobei für jedes Jahr nach 1954 zwei Monate hinzugefügt werden. Wenn Sie also im Jahr 1955 geboren wurden, beträgt Ihr FRA 66 Jahre und zwei Monate. Wenn Sie im Jahr 1956 geboren wurden, beträgt Ihr FRA 66 Jahre und vier Monate. Die Hinzufügung von zwei Monaten dauert bis 1959; Die FRA für Personen mit diesem Geburtsjahr beträgt 66 Jahre und 10 Monate.

Notiz

Wenn Sie am ersten Tag eines Monats geboren wurden, geht die SSA davon aus, dass Sie im Vormonat geboren wurden. Das heißt, wenn Sie am 1. Januar geboren wurden, geht die SSA davon aus, dass Sie im Vorjahr geboren wurden.

AB 65

Die Kohorte der Personen, deren FRA 65 Jahre alt ist, hat dieses Alter alle erreicht und hat nun alle Anspruch auf den Erhalt ihrer vollen monatlichen Zahlung. Wenn sie vor dem 65. Lebensjahr in Rente gingen, wurde ihre monatliche Leistung bei jedem aufgeführten Renteneintrittsalter um die unten aufgeführten Prozentsätze gekürzt.

  • 62: 20 %
  • 62 + 1 Monat: 19,4 %
  • 62 + 2 Monate: 18,9 %
  • 62 + 3 Monate: 18,3 %
  • 62 + 4 Monate: 17,8 %
  • 62 + 5 Monate: 17,2 %
  • 62 + 6 Monate: 16,7 %
  • 62 + 7 Monate: 16,1 %
  • 62 + 8 Monate: 15,6 %
  • 62 + 9 Monate: 15 %
  • 62 + 10 Monate: 14,4 %
  • 62 + 11 Monate: 13,9 %
  • 63: 13,3 %
  • 63 + 1 Monat: 12,8 %
  • 63 + 2 Monate: 12,2 %
  • 63 + 3 Monate: 11,7 %
  • 63 + 4 Monate: 11,1 %
  • 63 + 5 Monate: 10,6 %
  • 63 + 6 Monate: 10 %
  • 63 + 7 Monate: 9,4 %
  • 63 + 8 Monate: 8,9 %
  • 63 + 9 Monate: 8,3 %
  • 63 + 10 Monate: 7,8 %
  • 63 + 11 Monate: 7,2 %
  • 64: 6,7 %
  • 64 + 1 Monat: 6,1 %
  • 64 + 2 Monate: 5,6 %
  • 64 + 3 Monate: 5 %
  • 64 + 4 Monate: 4,4 %
  • 64 + 5 Monate: 3,9 %
  • 64 + 6 Monate: 3,3 %
  • 64 + 7 Monate: 2,8 %
  • 64 + 8 Monate: 2,2 %
  • 64 + 9 Monate: 1,7 %
  • 64 + 10 Monate: 1,1 %
  • 64 + 11 Monate: 0,6 %

AB von 66

Die Kohorte der Menschen, deren FRA genau 66 Jahre beträgt, hat alle dieses Alter erreicht. Wenn diese Personen vorzeitig in den Ruhestand gingen, wurde ihre monatliche Zahlung bei jedem aufgeführten Renteneintrittsalter um die unten aufgeführten Prozentsätze gekürzt.

  • 62: 25 %
  • 62 + 1 Monat: 24,6 %
  • 62 + 2 Monate: 24,2 %
  • 62 + 3 Monate: 23,7 %
  • 62 + 4 Monate: 23,3 %
  • 62 + 5 Monate: 22,9 %
  • 62 + 6 Monate: 22,5 %
  • 62 + 7 Monate: 22,1 %
  • 62 + 8 Monate: 21,7 %
  • 62 + 9 Monate: 21,2 %
  • 62 + 10 Monate: 20,8 %
  • 62 + 11 Monate: 20,4 %
  • 63: 20 %
  • 63 + 1 Monat: 19,4 %
  • 63 + 2 Monate: 18,9 %
  • 63 + 3 Monate: 18,3 %
  • 63 + 4 Monate: 17,8 %
  • 63 + 5 Monate: 17,2 %
  • 63 + 6 Monate: 16,7 %
  • 63 + 7 Monate: 16,1 %
  • 63 + 8 Monate: 15,6 %
  • 63 + 9 Monate: 15,0 %
  • 63 + 10 Monate: 14,4 %
  • 63 + 11 Monate: 13,9 %
  • 64: 13,3 %
  • 64 + 1 Monat: 12,8 %
  • 64 + 2 Monate: 12,2 %
  • 64 + 3 Monate: 11,7 %
  • 64 + 4 Monate: 11,1 %
  • 64 + 5 Monate: 10,6 %
  • 64 + 6 Monate: 10 %
  • 64 + 7 Monate: 9,4 %
  • 64 + 8 Monate: 8,9 %
  • 64 + 9 Monate: 8,3 %
  • 64 + 10 Monate: 7,8 %
  • 64 + 11 Monate: 7,2 %
  • 65: 6,7 %
  • 65 + 1 Monat: 6,1 %
  • 65 + 2 Monate: 5,6 %
  • 65 + 3 Monate: 5 %
  • 65 + 4 Monate: 4,4 %
  • 65 + 5 Monate: 3,90 %
  • 65 + 6 Monate: 3,3 %
  • 65 + 7 Monate: 2,8 %
  • 65 + 8 months: 2.2%
  • 65 + 9 Monate: 1,7 %
  • 65 + 10 Monate: 1,1 %
  • 65 + 11 Monate: 0,6 %

AB von 67

Wenn eine Person in der Kohorte von Personen, deren FRA 67 Jahre alt ist, plant, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, wird ihre monatliche Zahlung bei jedem aufgeführten Renteneintrittsalter um die unten aufgeführten Prozentsätze gekürzt.

  • 62: 30 %
  • 62 + 1 Monat: 29,6 %
  • 62 + 2 Monate: 29,2 %
  • 62 + 3 Monate: 28,7 %
  • 62 + 4 Monate: 28,3 %
  • 62 + 5 Monate: 27,9 %
  • 62 + 6 Monate: 27,5 %
  • 62 + 7 Monate: 27,1 %
  • 62 + 8 Monate: 26,7 %
  • 62 + 9 Monate: 26,2 %
  • 62 + 10 Monate: 25,8 %
  • 62 + 11 Monate: 25,4 %
  • 63: 25 %
  • 63 + 1 Monat: 24,6 %
  • 63 + 2 Monate: 24,2 %
  • 63 + 3 Monate: 23,7 %
  • 63 + 4 Monate: 23,3 %
  • 63 + 5 Monate: 22,9 %
  • 63 + 6 Monate: 22,5 %
  • 63 + 7 Monate: 22,1 %
  • 63 + 8 Monate: 21,7 %
  • 63 + 9 Monate: 21,2 %
  • 63 + 10 Monate: 20,8 %
  • 63 + 11 Monate: 20,4 %
  • 64: 20 %
  • 64 + 1 Monat: 19,4 %
  • 64 + 2 Monate: 18,9 %
  • 64 + 3 Monate: 18,3 %
  • 64 + 4 Monate: 17,8 %
  • 64 + 5 Monate: 17,2 %
  • 64 + 6 Monate: 16,7 %
  • 64 + 7 Monate: 16,1 %
  • 64 + 8 Monate: 15,6 %
  • 64 + 9 Monate: 15 %
  • 64 + 10 Monate: 14,4 %
  • 64 + 11 Monate: 13,9 %
  • 65: 13,3 %
  • 65 + 1 Monat: 12,8 %
  • 65 + 2 Monate: 12,2 %
  • 65 + 3 Monate: 11,7 %
  • 65 + 4 Monate: 11,1 %
  • 65 + 5 Monate: 10,6 %
  • 65 + 6 Monate: 10 %
  • 65 + 7 Monate: 9,4 %
  • 65 + 8 Monate: 8,9 %
  • 65 + 9 Monate: 8,3 %
  • 65 + 10 Monate: 7,8 %
  • 65 + 11 Monate: 7,2 %
  • 66: 6,7 %
  • 66 + 1 Monat: 6,1 %
  • 66 + 2 Monate: 5,6 %
  • 66 + 3 Monate: 5 %
  • 66 + 4 Monate: 4,4 %
  • 66 + 5 Monate: 3,9 %
  • 66 + 6 Monate: 3,3 %
  • 66 + 7 Monate: 2,8 %
  • 66 + 8 Monate: 2,2 %
  • 66 + 9 Monate: 1,7 %
  • 66 + 10 Monate: 1,1 %
  • 66 + 11 Monate: 0,6 %

FRAs von 66 Jahren und einigen Monaten

Wenn Sie im Jahr 1955 geboren sind und planen, vorzeitig in Rente zu gehen, können Sie das Rentenplanungstool der SSA nutzen, um zu ermitteln, um wie viel Ihre monatliche Rente basierend auf Ihrem Rentenalter gekürzt wird. Um die Kürzung der Leistung zu berechnen, subtrahieren Sie den Prozentsatz „gekürzt auf“ von 100.

Um dieselben Informationen für die Geburtsjahre 1956 bis 1959 zu erhalten, ersetzen Sie 1955 im SSA-Tool durch dieses Geburtsjahr.

Die Kohorte der zwischen 1938 und 1942 geborenen Personen hat alle ihren FRA erreicht und ist nun alle berechtigt, ihre volle monatliche Leistung zu erhalten. Wenn Sie dennoch Informationen zu monatlichen Zahlungskürzungen für Personen erhalten möchten, die in einem dieser Jahre geboren sind, können Sie in dieser URL auch 1955 durch das Geburtsjahr ersetzen.

Notiz

Sie müssen für den gesamten Monat 62 Jahre alt sein, um in diesem Monat SSA-Zahlungen zu erhalten. Sie erhalten Ihre erste Zahlung also im Monat nach Ihrem Geburtstag.