Wie kann ich mein Homeoffice revisionssicherer machen?

Das IRS wird prüfen, ob Sie den Test zur „regelmäßigen und ausschließlichen“ Nutzung Ihres Heimbüros erfüllen, wenn es beschließt, Ihr Heimgeschäft zu besuchen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Büro regelmäßig für geschäftliche Zwecke nutzen müssen und die Nutzung der Fläche ausschließlich sein muss. Sie – oder Ihre Familienangehörigen – können dort nichts anderes tun, und es sollten keine persönlichen Gegenstände darin sein.

CPA Gail Rosen beantwortet einige Fragen, die Ihnen bei der Vorbereitung auf eine mögliche IRS-Prüfung Ihres Heimbüros helfen könnten. 

Inhaltsverzeichnis

Ich habe einige persönliche Fotos und Dekorationen in meinem Heimbüro. Ich gehe davon aus, dass Sie diese in einem Geschäftsbüro finden würden, daher glaube ich nicht, dass dies ein Problem darstellen würde. Oder doch?

Fotos und Dekorationen sind in Ordnung, aber seien Sie vorsichtig. Handelt es sich bei der Dekoration um ein Putting Green oder eine Dartscheibe, kann dies darauf hindeuten, dass Sie dort etwas Persönliches tun. Sie können argumentieren, dass Sie in einem normalen Büro möglicherweise ein Putting Green oder eine Dartscheibe haben dürfen, aber in einem Heimbüro ist das anders. Bei privater Nutzung ist der Abzug nicht möglich.

In meiner Anrichte und auf meinem Schreibtisch habe ich Geschäftsakten gemischt mit persönlichen Akten. Mir wurde gesagt, dass dieses kombinierte System effizienter sei. Soll ich die persönlichen Dateien entfernen und woanders ablegen?

Ja. Am sichersten ist es, alles Persönliche in den persönlichen Teil Ihres Hauses zu verlegen. Laut Gesetz ist eine anderweitige Nutzung Ihrer Büroräume nicht möglich. Wenn Sie Ihre persönlichen Finanzunterlagen in Ihrem Büro aufbewahren, ist Ihr Unternehmen von der Gewerbesteuerabzugsfähigkeit ausgeschlossen. 

Ich habe viele Bücher in meinem Büro, aber sie haben alle einen geschäftlichen und beruflichen Bezug. Ich denke, diese sind akzeptabel.

Ja, Geschäftsbücher sind in Ordnung. Es kann einfach nichts Persönliches sein.

Ich drucke private Dinge auf dem Drucker in meinem Büro aus – sollte ich mir einen anderen Drucker zulegen?

Am sichersten ist die Anschaffung eines anderen Druckers. Damit die Kosten vollständig abzugsfähig sind, muss der Drucker zu 100 Prozent geschäftlich genutzt werden.

Nebenbei habe ich mein eigenes Unternehmen, arbeite aber auch Vollzeit für einen Arbeitgeber. Wenn ich mein Zimmer sowohl für meinen Arbeitgeber als auch für mein Unternehmen nutze, hat das Auswirkungen auf meinen Homeoffice-Abzug?

Um jeweils einen Abzug zu erhalten, müssen Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger die Homeoffice-Voraussetzungen erfüllen.

Als Arbeitnehmer kann der Abzug nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie dort für die Bequemlichkeit des Arbeitgebers und nicht für Ihre eigene Bequemlichkeit arbeiten. Es muss eine Anforderung der Stelle sein und Sie müssen in der Lage sein, von Ihrem Unternehmen eine entsprechende Erklärung zu erhalten.

Ich habe einen Fernseher und einen Videorecorder im Zimmer und kann nachweisen, dass ich diese geschäftlich nutze. Kann sich das auf meinen Homeoffice-Abzug auswirken?

In einem Finanzgerichtsverfahren aus dem Jahr 1994, TC-Memo 1994-27, wurde Dr. Salih der Home-Office-Abzug verweigert, weil er keine Beweise dafür vorlegte, dass ein Büro mit einem Fernseher und einem Videorecorder keinen persönlichen Nutzen hatte. Fragen Sie sich: Wie können Sie beweisen, dass Sie auf diesem Gerät nicht ab und zu eine Fernsehsendung oder einen Film ansehen?

Wenn ich mein exklusives Zimmer außerhalb der Geschäftszeiten für den persönlichen Gebrauch nutze; Hat das Auswirkungen auf meinen Abzug?

Ja. In einem anderen Gerichtsverfahren, Cook gegen Commissioner, TC Memo 1997-338, wurde einem Anwalt die Abzugsfähigkeit für einen Teil seiner Wohnung, der als Heimbüro genutzt wurde, verweigert, da die Wohnung zwar tatsächlich der Hauptgeschäftssitz für seine Anwaltspraxis war, die geschäftlich genutzten Teile jedoch auch vom Anwalt und seiner Familie persönlich genutzt wurden. Diese Nutzung erfolgte außerhalb der Geschäftszeiten und vermutlich an Wochenenden und Feiertagen.

Somit hat der Raum für die Anwaltspraxis den ausschließlichen Test nicht bestanden und der gesamte Home-Office-Abzug wurde verweigert.

Ich habe von einem Ehepaar gelesen, in dem das Paar Hunde hatte, die es tagsüber in seinem Heimbüro bleiben ließ. Sie ließen die Hunde auch nachts im Büro schlafen. Ist es ein Problem, Hunde in Ihrem Büro zu haben?

Hunde, die nachts in Ihrem Büro schlafen, würden den Home-Office-Abzug nicht mehr in Anspruch nehmen. Eine persönliche Nutzung ist nicht möglich. Es ist genauso, als ob Sie Ihrem Kind erlauben würden, dort nachts zu schlafen. Es ist alles persönlich.

Ein letzter Ratschlag

Wenn Sie sich für die Prüfung an ein IRS-Büro wenden und Ihr Unternehmen über ein Heimbüro verfügt, möchten Sie möglicherweise Fotos mitbringen, um zu zeigen und zu belegen, dass der Bereich tatsächlich als Büro genutzt wird. Wenn Sie ein Foto haben, besteht möglicherweise eine bessere Chance, dass kein Prüfer zu Ihnen nach Hause kommt, aber rechnen Sie nicht damit. Möglicherweise möchte der IRS trotzdem Ihr Büro zu Hause sehen, oder es kommt sogar unangekündigt ein Agent vorbei.