Einzusätzlich versichertist eine natürliche oder juristische Person, die durch die Versicherungspolice einer anderen Partei gedeckt ist. Zusätzliche Versicherungen sind häufig in der allgemeinen Haftpflichtversicherung, der gewerblichen Sachversicherung oder der gewerblichen Kfz-Versicherung enthalten.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Erkenntnisse
- Zusätzlich versichert sind Personen oder Organisationen, die durch eine andere Versicherung versichert sind
- Zusätzliche Versicherungen sind häufig in der allgemeinen Haftpflichtversicherung, der gewerblichen Sachversicherung oder der gewerblichen Kfz-Versicherung enthalten.
- Zusatzversicherte setzen eine Geschäftsbeziehung mit einem namentlich genannten Versicherten voraus und es sollte die Gefahr einer Drittklage bestehen
- Der Umfang der Haftpflichtversicherung für weitere Versicherte kann auf die Haftung aus der Geschäftsbeziehung beschränkt werden
So funktioniert der Versicherungsschutz für Zusatzversicherte
Zusätzlich versichert sind Personen oder Organisationen, die im Rahmen der Versicherungspolice einer anderen Person oder Organisation Versicherungsschutz erhalten. Einer der häufigsten Gründe für die Bereitstellung eines zusätzlichen Versicherungsschutzes ist eine vertragliche Verpflichtung. Wenn ein Unternehmen Arbeiten für ein anderes Unternehmen ausführt, verlangt das auftraggebende Unternehmen häufig eine zusätzliche Versicherung im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung des anderen Unternehmens. Die Verpflichtung zur Deckung wird in einem von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vertrag festgelegt.
Ein zweiter Grund für die Bereitstellung eines zusätzlichen Versicherungsschutzes ist ein Regierungsgesetz.Als Bedingung für den Erhalt einer Genehmigung für die Anbringung eines Schildes über einem öffentlichen Gehweg kann von einem Unternehmen verlangt werden, eine Regierungsbehörde als zusätzlichen Versicherten zu versichern. Ein Unternehmen kann auch freiwillig einen zusätzlichen Versicherungsschutz anbieten. Beispielsweise versichert eine Kirche ihre Mitglieder im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Aktivitäten, die sie im Namen der Organisation durchführen.
Anspruch auf Zusatzversicherung
Um Anspruch auf zusätzlichen Versicherungsschutz zu haben, muss eine natürliche oder juristische Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese variieren je nach Art der Deckung.
Allgemeine Haftpflichtversicherung
Um als zusätzlicher Versicherter in eine Haftpflichtversicherung aufgenommen zu werden, muss eine natürliche oder juristische Person mit dem Versicherungsnehmer (genannt Versicherter) in einer Geschäftsbeziehung stehen. Hier sind einige häufige Geschäftsbeziehungen, die einen Bedarf an zusätzlichem Versicherungsschutz schaffen:
- Vermieter und Mieter
- Generalunternehmer und Subunternehmer
- Grundstückseigentümer und Generalunternehmer
- Regierungsbehörde und Genehmigungsinhaber
- Anbieter und Produkthersteller
Eine zweite Voraussetzung für einen zusätzlichen Versicherungsschutz ist das Risiko von Klagen aufgrund von Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.Angenommen, Sie mieten Büroräume von einem gewerblichen Vermieter. Wenn Sie den Eingang zu Ihren Räumlichkeiten nicht aufgeräumt halten, könnte ein Kunde beim Betreten oder Verlassen Ihrer Büroräume Stolper- und Sturzverletzungen erleiden. Der Geschädigte könnte Sie wegen Körperverletzung verklagen. Er könnte auch Ihren Vermieter verklagen und behaupten, dass der Gebäudeeigentümer wusste, dass Ihre Räumlichkeiten vollgestopft waren, aber es versäumt hatte, von Ihnen die Reinigung zu verlangen.
Vermieter wissen, dass sie von potenziellen Anspruchsberechtigten als „finanziell“ angesehen werden. Daher wird Ihr Mietvertrag wahrscheinlich erfordern, dass Sie Ihren Vermieter als zusätzlichen Versicherten in Ihre allgemeine Haftpflichtversicherung aufnehmen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Für die Zusatzversicherung in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die allgemeine Haftpflicht.
Notiz
Der Versicherungsnehmer muss in einer Geschäftsbeziehung mit dem genannten Versicherten (Versicherungsnehmer) stehen und dem Risiko von Klagen Dritter aufgrund von Fahrlässigkeit des genannten Versicherten ausgesetzt sein.
Busy Builders, ein Generalunternehmer, beauftragt beispielsweise Luxury Landscaping mit der Anlage neuer Gärten in einem medizinischen Komplex, den Busy gerade renoviert. Die Eigentümer von Busy wissen, dass Busy unter bestimmten Umständen stellvertretend für Verletzungen haftbar gemacht werden kann, die Dritte bei einem von einem Mitarbeiter von Luxury Landscaping verursachten Autounfall erlitten haben. Busy könnte dafür verantwortlich sein, wenn sich der Unfall beispielsweise ereignete, während ein Landschaftsgärtner für Paul einen Auftrag erledigte. Um den Generalunternehmer zu schützen, stellen die Eigentümer von Busy Builders sicher, dass Luxury Landscaping eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Business-Autoversicherung abgeschlossen hat.
Wenn Busy Builders von einem Dritten wegen Verletzungen verklagt wird, die bei einem Autounfall durch einen Mitarbeiter von Luxury Landscaping entstanden sind, sollte Busy automatisch durch die Autoversicherung des Landschaftsgärtners abgedeckt sein. Es ist keine Bestätigung erforderlich. Die Sammelklausel in der Police gilt als Versicherter für jeden, der stellvertretend für das Verhalten des genannten Versicherten haftbar ist.
Sachversicherung
Um als Versicherter im Rahmen der Eigentumspolice einer anderen Partei zu gelten, muss eine natürliche oder juristische Person ein versicherbares Interesse an Eigentum haben, das von der Police abgedeckt wird. Angenommen, Sie betreiben ein Restaurant in einem Gebäude, das Sie von Red-Letter Realty gemietet haben. Der Mietvertrag erfordert, dass Sie das Gebäude im Rahmen einer Gewerbeimmobilienpolice versichern, die Red-Letter Realty (den Eigentümer) als zusätzlichen Versicherten einschließt.
Umfang der Deckung
Der Versicherungsschutz für Zusatzversicherte ist in der Regel in gewisser Weise eingeschränkt. Die geltenden Einschränkungen können in einem Vermerk oder in der Police selbst beschrieben werden.
Notiz
Ein zusätzlicher Versicherter ist in der Regel nur für Ansprüche versichert, die sich aus der Arbeit oder Tätigkeit ergeben, die der genannte Versicherte im Namen des zusätzlichen Versicherten ausführt.
Dies bedeutet, dass ein Generalunternehmer im Rahmen der Police eines Subunternehmers nur für Ansprüche versichert ist, die sich aus Arbeiten ergeben, die der Subunternehmer im Namen des Generalunternehmers ausführt. Ebenso ist ein Vermieter im Rahmen der Mieterhaftpflichtversicherung grundsätzlich nur für Ansprüche versichert, die sich aus der Nutzung der Mieträume durch den Mieter ergeben.
Im Rahmen einer Immobilienpolice ist ein zusätzlicher Versicherter nur für sein versicherbares Interesse an einem bestimmten Grundstück versichert. Red-Letter Realty (im vorherigen Beispiel) ist für seine Eigentumsbeteiligung am Gebäude durch Ihre Immobilienpolice abgedeckt. Es besteht kein Versicherer für sonstiges Eigentum, das unter die Police fällt, wie z. B. Inhalte, die Ihnen gehören.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist in einer Versicherung zusätzlich versichert?
Als Zusatzversicherter bezeichnet man eine natürliche oder juristische Person, die durch die Versicherungspolice einer anderen Person abgedeckt ist. Die Person, die Inhaber der Versicherungspolice ist, wird als namentlich genannter Versicherter bezeichnet. Zusätzliche versicherte Unternehmen müssen eine Geschäftsbeziehung mit dem genannten Versicherten haben und der Umfang des Versicherungsschutzes ist in der Regel auf diese Beziehung beschränkt. Zusätzliche Versicherungen sind häufig in der allgemeinen Haftpflichtversicherung, der gewerblichen Sachversicherung oder der gewerblichen Kfz-Versicherung enthalten.
Wozu dient ein zusätzlicher Versichertenvermerk?
Bei einem Zusatzversichertenvermerk handelt es sich um den Versicherungsschutz, der einer natürlichen oder juristischen Person gewährt wird, die in der Versicherungspolice einer anderen Person als zusätzlicher Versicherter aufgeführt ist. In der Regel ist der Versicherungsschutz auf Klagen Dritter beschränkt, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Zusatzversicherten und dem genannten Versicherten ergeben. Beispielsweise wird ein Kunde durch mangelhafte Instandhaltung in einem Unternehmen verletzt und verklagt das Unternehmen und das Gebäude. Wenn das Unternehmen über einen zusätzlichen Versichertenvermerk verfügt, der den Vermieter des Gebäudes einschließt, kann dieser abgedeckt sein.
Artikel bearbeitet von Marianne Bonner

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