Was ist Insolvenz nach Kapitel 15?

Definition

Kapitel 15 Insolvenzist ein gerichtlicher Antrag, der es einem ausländischen Schuldner ermöglicht, beim US-amerikanischen Gerichtssystem einen Insolvenzantrag zu stellen. Es wird für Insolvenzfälle verwendet, an denen Personen oder Unternehmen mit Vermögenswerten in mehr als einem Land beteiligt sind.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Insolvenz nach Kapitel 15 ermöglicht es einem ausländischen Schuldner, in den Vereinigten Staaten Insolvenz anzumelden.
  • Es wird für Insolvenzfälle verwendet, an denen Personen oder Unternehmen mit Vermögenswerten in mehr als einem Land beteiligt sind.
  • Die Hauptziele von Kapitel 15 bestehen darin, die internationale Zusammenarbeit und die Rechtssicherheit für Unternehmen und Einzelpersonen zu verbessern, die Vermögenswerte in mehreren Ländern halten.
  • Ein Verfahren nach Kapitel 15 ist im Allgemeinen das sekundäre Insolvenzverfahren für die ausländische natürliche oder juristische Person, wobei das Hauptinsolvenzverfahren im Ausland stattfindet.

Definition und Beispiel für Kapitel 15 Insolvenz

Gemäß Kapitel 15 der Insolvenz können ausländische Staatsangehörige bei den US-amerikanischen Insolvenzgerichten Insolvenz anmelden, wenn sie Vermögenswerte, Eigentum oder Geschäfte in mehreren Ländern, einschließlich den Vereinigten Staaten, haben. Es wurde 2005 durch den Bankruptcy Abuse Prevention and Consumer Protection Act in die Insolvenzordnung aufgenommen. Kapitel 15 ist die neueste Verabschiedung des Modellgesetzes zur grenzüberschreitenden Insolvenz, das 1997 von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht („UNCITRAL“) geschaffen wurde.

Notiz

Kapitel 15 ersetzt Abschnitt 304 des Insolvenzgesetzes.

Insolvenz nach Kapitel 15 findet sich im United States Code, 11 U.S.C. § 15. Es hat fünf Hauptziele:

  • Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und Interessenparteien in den Vereinigten Staaten mit den Gerichten, Interessenparteien und anderen Behörden im Ausland, die an internationalen Insolvenzfällen beteiligt sind.
  • Erhöhte Rechtssicherheit für Handel und Investitionen.
  • Effiziente und faire Verwaltung grenzüberschreitender Insolvenzen unter Wahrung der Interessen aller Gläubiger und Interessenten, einschließlich des Schuldners.
  • Schützen und maximieren Sie den Wert des Vermögens des Schuldners.
  • Erleichterung der Rettung finanziell angeschlagener Unternehmen, um Investitionen zu schützen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Ein Verfahren nach Kapitel 15 ist im Allgemeinen das sekundäre Insolvenzverfahren für die ausländische natürliche oder juristische Person. Das Hauptverfahren findet typischerweise im Heimatland des Ausländers statt.

Notiz

Ein ausländisches Unternehmen kann sich dafür entscheiden, einen Fall gemäß Kapitel 7 oder Kapitel 11 des US-amerikanischen Insolvenzgesetzes anstelle von Kapitel 15 einzureichen, wenn seine Vermögenswerte oder Verflechtungen mit dem US-Handel ausreichend komplex sind.

Wie Kapitel 15 Insolvenz funktioniert

Ein ausländisches Unternehmen kann sich für die Einreichung eines Verfahrens nach Kapitel 15 entscheiden, wenn in einem anderen Land ein Insolvenzverfahren anhängig ist. In diesem Fall muss in der Petition nachgewiesen werden, dass es sich um ein ausländisches Verfahren handelt.

Nach der Einreichung bezeichnet das Insolvenzgericht das ausländische Verfahren entweder als „ausländisches Hauptverfahren“ oder als „ausländisches Nebenverfahren“, mit dem Unterschied, dass in einem Nebenverfahren der Schuldner seine Hauptinteressen nicht in diesem Land hat. Mit der Anerkennung eines ausländischen Hauptverfahrens tritt in den Vereinigten Staaten die automatische Aussetzung in Kraft, um die in den Vereinigten Staaten befindlichen Vermögenswerte des ausländischen Schuldners zu schützen.

Sobald ein ausländisches Unternehmen gemäß Kapitel 15 Insolvenz anmeldet, kann das US-amerikanische Insolvenzgericht die Ernennung eines Treuhänders oder Prüfers genehmigen, der im anderen Land im Namen der Insolvenzmasse in den Vereinigten Staaten handelt. Kapitel 15 außerdem:

  • Ermöglicht es US-Gerichten, ausländischen Vertretern zusätzliche Hilfe anzubieten, wenn die Gesetze des fremden Landes nicht gegen US-Gesetze verstoßen.
  • Ermöglicht es US-Gerichten, Ausländern, die Insolvenzverfahren einreichen, zusätzliche Unterstützung anzubieten, wenn die Gesetze des ausländischen Gerichts möglicherweise fehlen.
  • Gibt ausländischen Gläubigern das Recht, sich an Insolvenzverfahren in den USA zu beteiligen.
  • Verhindert die Diskriminierung ausländischer Gläubiger in Insolvenzfällen.
  • Erfordert eine Benachrichtigung ausländischer Gläubiger bei in den USA eingereichten Insolvenzverfahren.
  • Gibt ausländischen Gläubigern das Recht, in US-Insolvenzfällen Ansprüche geltend zu machen.

Das US-amerikanische Insolvenzgericht ist angewiesen, „so weit wie möglich mit ausländischen Gerichten und Einrichtungen zusammenzuarbeiten“, sodass das US-Gericht in Fällen nach Kapitel 15 viele Maßnahmen des ausländischen Gerichts zurückstellen wird.Dieser Ansatz fördert die Zusammenarbeit mit ausländischen Nationen und Gerichten, um nicht nur einem ausländischen Unternehmen den Schutz seiner Rechte in den Vereinigten Staaten zu ermöglichen, sondern auch, um eine übermäßige Einmischung in die Angelegenheiten eines fremden Landes zu vermeiden.

Notiz

Kapitel 15 ist eine der am wenigsten genutzten Insolvenzarten im US-amerikanischen System. Kapitel 9, Insolvenz für Kommunen, wird ebenfalls selten verwendet.

Bemerkenswerte Ereignisse

Seit seiner Gründung wurden jedes Jahr nur wenige Fälle gemäß Kapitel 15 eingereicht.

In den USA eingereichte Insolvenzfälle nach Kapitel 15
Jahr Anzahl der Fälle
2005 6*
2006 75
2007 42
2008 76
2009 136
2010 124
2011 58
2012 121
2013 88
2014 58
2015 91
2016 179
2017 86
2018 100
2019 130
2020 236
*2005 zählt nur Fälle, die im 4. Quartal des Jahres eingereicht wurden

Mit Stand vom ersten Quartal 2021 wurden die meisten Insolvenzanträge nach Kapitel 15 in den Jahren 2009, 2016, 2019 und 2020 eingereicht.

Im Frühjahr 2020 meldeten mehrere ausländische Unternehmen Insolvenz nach Kapitel 15 an, darunter:

  • Französisches Medienunternehmen Technicolor SA
  • Kanadischer Teehändler DAVIDsTEA
  • Australische Fluggesellschaft Virgin Australia
  • Kanadisches Zirkusunternehmen Cirque du Soleil Entertainment Group