Ausnahmeregelungen für Bundesinsolvenzen
Eine Person, die Insolvenz anmeldet, auch Schuldner genannt, darf einen bestimmten Betrag an Eigentum behalten, um nach Abschluss des Verfahrens einen Neuanfang zu starten. Das Eigentum, das ein Schuldner behalten kann, wird als steuerfreies Eigentum bezeichnet. In den meisten Staaten müssen gebietsansässige Schuldner die in den Gesetzen ihres Staates festgelegten Ausnahmen in Anspruch nehmen, auch…