Erfahren Sie mehr über persönliche Vertreter in der Nachlassverwaltung
Ein persönlicher Vertreter ist die Person, die Sie mit der Regelung Ihres Nachlasses nach Ihrem Tod betrauen. Er wird im Allgemeinen auch als „Vollstrecker“ bezeichnet. Sie würden diese Person in Ihrem letzten Testament benennen, aber das Gericht ernennt jemanden, der sich um Ihre letzten Angelegenheiten kümmert, wenn Sie kein Testament hinterlassen. Der persönliche Vertreter wird…