Ist ein iPad oder ein anderer Tablet-Computer als Geschäftsausgabe abzugsfähig? Wie bei vielen Steuerthemen kommt es darauf an. Sie können nur die Kosten abziehen, die mit der geschäftlichen Nutzung verbunden sind. Wenn Sie das Tablet nie aus persönlichen Gründen nutzen, ist alles in Ordnung. Andernfalls müssen Sie sich mit einigen Aufzeichnungen und Berechnungen befassen.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Erkenntnisse
- Sie können Ihr iPad gemäß Abschnitt 179 und den Bonusabschreibungsregeln zu 100 % als Aufwand abrechnen.
- Um sich für einen Abzug gemäß Abschnitt 179 zu qualifizieren, müssen Sie einige Kriterien erfüllen. Das heißt, Sie müssen das iPad mindestens 50 % der Zeit für geschäftliche Zwecke nutzen.
- Wenn Sie Ihr iPad nicht gemäß Abschnitt 179 als Aufwand abrechnen möchten, können Sie die Bonusabschreibungsmethode verwenden.
- Die Bonusabschreibung beträgt bis 2022 100 % und wird bis 2027 jedes Jahr um 20 % sinken.
Regeln für den Abzug von iPads
Früher konnten Sie im ersten Jahr nicht die gesamten Kosten für Ihr Tablet absetzen und mussten über ein Geschäftsnettoeinkommen verfügen, das die Kosten für das Tablet überstieg. Mehr als 50 % der Zeit musste man das Tablet für geschäftliche Zwecke nutzen. Sie können das Tablet gemäß Abschnitt 179 des IRS-Codes als Aufwand verbuchen oder die Abschreibung verwenden, um den Kostenabzug auf mehrere Jahre aufzuteilen.
Sie können Ihr Tablet jetzt auch dann abrechnen, wenn Sie es weniger als 50 % der Zeit für geschäftliche Zwecke nutzen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Aufwand mit der MACRS-Abschreibungsmethode über mehrere Jahre abzuschreiben.
Notiz
Früher konnten Sie als Mitarbeiter die geschäftliche Nutzung Ihres Tablets absetzen, wenn Sie diese als nicht erstattete Geschäftsausgabe des Mitarbeiters geltend machten. Dies änderte sich mit der Verabschiedung des Tax Cuts and Jobs Act. Dieser Einzelabzug steht den Steuerzahlern nicht mehr zur Verfügung. Nur wenn Sie selbstständig sind, können Sie berufsbedingte Kosten steuerlich absetzen.
iPads sind kein gelistetes Eigentum
Das IRS hat eine spezielle Kategorie für Geräte, die Unternehmen kaufen und nutzen, die aber auch persönlich genutzt werden können. Es mag etwas schwierig sein, zu Hause eine Maschine zu benutzen, aber ein Auto oder ein Computer können als persönliche Ausgabe durchaus eine doppelte Aufgabe erfüllen. Diese Kategorie von Gegenständen wird als denkmalgeschütztes Eigentum bezeichnet – ein Vermögenswert, der sich für den persönlichen Gebrauch eignet.
Durch den Tax Cut and Jobs Act wurden Computergeräte und Peripheriegeräte (z. B. Drucker) aus der Kategorie der denkmalgeschützten Immobilien entfernt, sofern Ihr iPad in diesem Fall nach dem 27. September 2017 in Betrieb genommen wurde. Diese Änderung bedeutet lediglich, dass die Aufzeichnungsanforderungen etwas weniger schwierig sind. Für die persönliche Nutzung von Tablets und anderen Computergeräten können Sie jedoch weiterhin keinen Abzug in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Ihr iPad nicht nur am Arbeitsplatz (z. B. im Homeoffice) nutzen, gilt es als denkmalgeschütztes Eigentum.
So ziehen Sie Ihr iPad ab
Um einen Abzug gemäß Abschnitt 179 zu erhalten, müssen Sie Ihr iPad mindestens 50 % der Zeit für geschäftliche Zwecke nutzen, sofern Sie es nicht von einem Verwandten erworben haben. Wenn das iPad die Kriterien erfüllt, können Sie Teil I des Formulars 4562 verwenden, um den gesamten Betrag, den Sie für das Tablet bezahlt haben, als Aufwand abzurechnen.
Wenn Sie das Gerät im ersten Betriebsjahr weniger als 50 % der Zeit für geschäftliche Zwecke nutzen, können Sie den gesamten Kaufpreis nach den aktuellen Sonderabschreibungsregeln als Aufwand verbuchen oder die Anschaffungskosten des Geräts im Laufe der Zeit abschreiben.
Notiz
Die derzeit geltende 100-Prozent-Bonusabschreibungsregelung endet 2022 und wird bis 2027 in Schritten von 20 Prozent gesenkt.
Laut IRS muss eine abzugsfähige Geschäftsausgabe außerdem sowohl „normal als auch notwendig“ sein. Eine gewöhnliche Ausgabe ist „üblich und wird in Ihrem Gewerbe oder Geschäft erwartet“. Eine Ausgabe gilt als notwendig, wenn sie „hilfreich und angemessen für Ihr Gewerbe oder Geschäft“ ist.
Es stellt sich also die Frage, ob die meisten Menschen in Ihrem Unternehmen ein iPad benötigen und ob Ihr iPad Ihnen bei der Führung Ihres Unternehmens hilft. Wenn Sie mit „Ja“ antworten, können Sie einen Abzug für den Teil der Zeit beantragen, den Sie beruflich nutzen. Andernfalls haben Sie kein Glück – selbst wenn Sie es für geschäftliche Zwecke nutzen.
So dokumentieren Sie Ihre iPad-Nutzung
Die beste Methode zur Bestimmung Ihrer persönlichen und geschäftlichen Nutzung Ihres iPads besteht darin, ein Protokoll über die Zeit zu führen, die Sie das Gerät geschäftlich nutzen, im Vergleich zu der Zeit, die Sie mit der persönlichen Nutzung verbringen. Teilen Sie Ihre gesamten monatlichen Ausgaben diesem Prozentsatz zu.
Beginnen Sie mit der Protokollierung Ihrer Geschäftsaktivitäten, sobald Sie Ihr iPad öffnen und verwenden. Verwenden Sie eine einfache Tabellenkalkulation – sie sind sowohl für die Nutzung auf dem iPad als auch für Mobilgeräte verfügbar – und notieren Sie regelmäßig die Stunden, die Sie für die geschäftliche Nutzung damit verbracht haben, sowie die von Ihnen durchgeführten Geschäftsaktivitäten
Notiz
Machen Sie Ihre Nutzungsverfolgung nicht zu kompliziert. Stellen Sie sich das so vor, als würden Sie die Zeit aufzeichnen, die Sie für eine beliebige Aktivität aufgewendet haben. Wenn Sie es sich zur Gewohnheit machen, dies zu tun, wird es sich auszahlen, wenn Sie jemals auditiert werden.
Sie können auch einige andere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Laden Sie keine Spiele auf Ihr iPad, wenn Sie es geschäftlich nutzen. Stellen Sie sicher, dass Sie zeigen können, wie Sie es geschäftlich genutzt haben. Beispielsweise können Sie den Abzug erhalten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das iPad nur auf Geschäftsreisen nutzen und dass es der einzige Computer ist, den Sie auf Geschäftsreisen mitnehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ist ein Tablet eine Geschäftsausgabe?
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Tablet für Ihr Unternehmen nutzen und bestimmte andere Anforderungen erfüllen, besteht eine gute Chance, dass Sie das Tablet als Kostenerstattung verwenden können.
Kann ich ein iPad als Geschäftsausgabe absetzen?
Ja. Allerdings müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Betrag abziehen zu können. Außerdem haben Sie die Wahl, ob Sie die gesamten Kosten eines qualifizierten iPads abziehen oder es über mehrere Jahre abschreiben möchten.

Willkommen auf meiner Seite!Ich bin Dr. J. K. Hartmann, Facharzt für Schmerztherapie und ganzheitliche Gesundheit. Mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit chronischen Schmerzen, Verletzungen und gesundheitlichen Herausforderungen ist es mein Ziel, fundiertes medizinisches Wissen mit natürlichen Methoden zu verbinden.
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