Aufgrund der im November 2015 in Kraft getretenen Sozialversicherungsvorschriften ist die Strategie „Anmelden und Aussetzen“ für Paare nicht mehr verfügbar. Dies funktionierte für diejenigen, die ihre Leistungen am oder vor dem 30. April 2016 ausgesetzt haben. Jetzt können Sie Ihre Leistungen immer noch aussetzen, aber Ihr Ehepartner kann keine Ehegattenrente erhalten, solange Ihre Leistungen ausgesetzt sind.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Erkenntnisse
- Die Strategie „Einreichen und Aussetzen der Sozialversicherung“ ist für Paare nicht mehr verfügbar.
- Diese Strategie ermöglichte es Ihrem Ehepartner, eine Ehegattenrente basierend auf Ihrem Einkommen zu beziehen, während Sie den Beginn Ihrer eigenen Leistungen hinauszögerten.
- Die Strategie „Einreichen und Aussetzen“ hat funktioniert, wenn Sie Ihr volles Rentenalter erreicht und Ihre Leistungen vor dem 30. April 2016 ausgesetzt haben.
- Derzeit können Sie die Leistungen noch aussetzen, aber Ihr Ehepartner kann in diesem Fall keine Ehegattenrente beanspruchen.
Die File- und Suspend-Strategie
Mit der File-and-Suspend-Strategie konnte Ihr Ehegatte eine Ehegattenrente basierend auf Ihrem Verdienst beziehen, während Sie den Beginn Ihrer eigenen Leistungen hinauszögerten und so Ihre eigene Leistung durch die Anhäufung von Gutschriften für den späteren Ruhestand maximierten. Diese Strategie hat funktioniert, wenn Sie vor dem 30. April 2016 Ihr volles Rentenalter erreicht und Ihre Leistungen ausgesetzt haben.
Vorteile der Strategie
Ihr Ehegatte kann auf der Grundlage Ihrer Verdienstunterlagen keine Ehegattenrente beziehen, bis Sie Ihre eigene Sozialversicherungsrente beantragt haben. Durch die Aussetzung Ihrer Leistungen haben Sie es Ihrem Ehepartner ermöglicht, eine Ehegattenrente zu beziehen, während Ihre eigenen Sozialversicherungsleistungen Gutschriften für den späteren Ruhestand angesammelt haben (die bis zu Ihrem 70. Lebensjahr gelten).
Die Aussetzung der Leistungen bedeutet, dass Sie einen Sozialversicherungsantrag stellen und dann Ihre Leistungen sofort einstellen. Bis zum 30. April 2016 war dies möglich und die Einstellung Ihrer eigenen Leistungen hatte keine Auswirkungen auf etwaige abhängige Leistungen. Wenn Sie nach dem 30. April 2016 Ihre eigenen Leistungen aussetzen, werden auch alle zu zahlenden Ehegattenleistungen ausgesetzt. Sie können also immer noch Leistungen aussetzen, aber jetzt hat dies auch die Auswirkung, dass alle anderen Leistungen ausgesetzt werden, die von Ihrem Verdienst abhängen.
Leitfaden zur Aussetzung von Leistungen
Wenn Sie die Leistungen vorzeitig beantragen und am Ende weiterhin arbeiten, können Sie die Leistungen dennoch aussetzen. Es kann sehr sinnvoll sein, dies zu tun, da Sie später, wenn Sie die Vorteile wieder in Anspruch nehmen, mehr erhalten. Es gibt jedoch keinen Grund, die Leistungen nach dem 70. Lebensjahr auszusetzen. Sie möchten auf jeden Fall mit Ihrem 70. Geburtstag in die Sozialversicherung eintreten.
Wenn Sie der Besserverdiener sind, sollten Sie unbedingt darüber nachdenken, den Beginn Ihrer eigenen Leistungen auf das Alter von 70 Jahren zu verschieben. Dadurch erhält einer von Ihnen eine höhere Hinterbliebenenleistung. Dies ist auch mit den neuen Regeln immer noch der Fall.
Auch als Witwe oder Witwer haben Sie noch mehrere Möglichkeiten, den Anspruch geltend zu machen. Sie können beispielsweise bereits im Alter von 60 Jahren eine Witwenrente in Anspruch nehmen und dann im Alter von 70 Jahren auf Ihre eigene Witwenrente umsteigen, oder Sie können Ihre eigene Witwenrente im Alter von 62 Jahren in Anspruch nehmen und im vollen Rentenalter auf die Witwenrente wechseln. Eine Option führt im Laufe Ihres Lebens wahrscheinlich zu einem höheren Einkommen als eine andere, weshalb Sie beide Optionen prüfen müssen, bevor Sie mit den Leistungen beginnen.
Am besten verwenden Sie einen Sozialversicherungsrechner, um herauszufinden, welche Anspruchsstrategie für Sie am besten geeignet ist. Diese Online-Rechner haben die verschiedenen Geburtsdatumsregeln in ihre Berechnungen einprogrammiert, sodass sie schnell beurteilen können, welche Antragsoption Ihnen im Laufe Ihres Lebens das höchste Einkommen beschert.
Viele Menschen haben Angst, dass ihnen im Alter das Geld ausgeht. Um sich vor diesem Ergebnis zu schützen, sollten Sie erwägen, länger zu arbeiten und Ihre Leistungen im Alter von 70 Jahren zu beziehen. Dieser höhere garantierte Gehaltsscheck wird Ihnen in Ihren späteren Jahren großen Komfort bieten.

Willkommen auf meiner Seite!Ich bin Dr. J. K. Hartmann, Facharzt für Schmerztherapie und ganzheitliche Gesundheit. Mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit chronischen Schmerzen, Verletzungen und gesundheitlichen Herausforderungen ist es mein Ziel, fundiertes medizinisches Wissen mit natürlichen Methoden zu verbinden.
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