Die Zeit ist abgelaufen! Die erste voraussichtliche Steuerzahlung ist am Donnerstag fällig

Zeit, diesen Scheck auszustellen. Die geschätzten Steuerzahlungen für das erste Quartal 2021 sind am Donnerstag fällig, trotz wiederholter Forderungen an den IRS, die Frist bis zum 17. Mai zu verlängern, dem neuen Fälligkeitsdatum für einzelne Steuerzahler, ihre Bundessteuererklärungen für 2020 einzureichen.

Im vergangenen Monat haben sich Kongressabgeordnete und professionelle Steuerorganisationen beim IRS dafür eingesetzt, die Frist für Zahlungen für das erste Quartal zu verschieben, und erklärten, die aktuelle Frist sei gegenüber Kleinunternehmern, Freiberuflern und Auftragnehmern unfair.Noch am Dienstag wurde IRS-Kommissar Charles Rettig bei einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Senats mit diesen Beschwerden konfrontiert, doch Rettig verteidigte die Frist und sagte, das System sei fair, weil jeder „nach Belieben zahlen“ müsse.

Die geschätzten Zahlungen basieren auf dem laufenden Einkommen, und von Selbstständigen wird erwartet, dass sie vierteljährlich Zahlungen auf das in diesem Quartal erhaltene Einkommen leisten. Die am 15. April fälligen Zahlungen beziehen sich also auf das Steuerjahr 2021 und nicht auf das Jahr 2020. 

Viele Kleinunternehmer und Selbstständige stützen ihre vierteljährlichen Zahlungen jedoch auf ihre Steuererklärungen aus dem Vorjahr, so das American Institute of CPAs (AICPA). Daher können Kleinunternehmer die Verlängerung der Rendite für 2020 nicht in Anspruch nehmen, da sie dann keine genaue Schätzung für das erste Quartal 2021 abgeben könnten. 

Rettig blieb standhaft. „Der Steuerzahler, der Quellensteuer erhält, muss von jedem Scheck eine Quellensteuer abziehen“, sagte er. „Für Leute, die 1099 sind und Zeitplan C haben, bedeutet das ‚Pay-as-you-go‘, dass Sie im Laufe des Jahres vierteljährliche Zahlungen leisten.“ Selbstständige erhalten 1099 Formulare von jedem, der ihnen in einem Kalenderjahr mehr als 600 US-Dollar gezahlt hat, und Einzelunternehmer müssen Gewinne oder Verluste aus einem Unternehmen gemäß Anhang C melden.