Wenn Sie im Rahmen Ihres Nachlassplans einen widerruflichen Living Trust gründen, ist es wichtig, dass Sie die Begünstigten Ihrer Lebensversicherungspolicen aktualisieren. Ob Sie sowohl den Haupt- als auch den Nebenbegünstigten ändern müssen, hängt im Allgemeinen von Ihrem Familienstand und Ihrem Vermögen ab.
Bevor Sie jedoch etwas unternehmen, sollten Sie sich an Ihren Anwalt für Nachlassplanung wenden, um herauszufinden, welche Optionen für Sie und Ihre Begünstigten die besten sind. Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Überlegungen für Verheiratete und Alleinstehende.
Inhaltsverzeichnis
Schlüssel zum Mitnehmen
- Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie erwägen, Ihren Ehegatten als Hauptbegünstigten Ihrer Lebensversicherung zu benennen. Sie sollten jedoch auch darüber nachdenken, Ihren widerrufbaren Living Trust als Hauptbegünstigten zu benennen, damit der Erlös an einen Trust zugunsten Ihres überlebenden Ehegatten übertragen wird.
- Wenn Sie Single sind, sollten Sie erwägen, Ihren widerruflichen Living Trust als Ihren Hauptbegünstigten zu bestimmen. Dann können Sie die Begünstigten Ihres Trusts benennen.
- Unabhängig vom Familienstand sollten Sie erwägen, als Hauptbegünstigter Ihrer Lebensversicherung eine Erbschaftssteuer zu senken oder ganz abzuschaffen.
Aktualisierung der Begünstigten, wenn Sie verheiratet sind
Wenn Sie verheiratet sind und kein Problem mit der Erbschaftssteuer haben, sollten Sie erwägen, Ihren Ehepartner als Hauptbegünstigten Ihrer Policen zu benennen. Dadurch erhält Ihr Ehepartner einfachen Zugang zu Bargeld, das er fast sofort zum Bezahlen von Rechnungen verwenden kann. Ihr bedingter Begünstigter ist dann in der Regel Ihr widerruflicher Living Trust.
Oder erwägen Sie, Ihren widerruflichen Living Trust als Hauptbegünstigten Ihrer Lebensversicherung zu benennen, damit der Erlös in den „B Trust“ (oder Bypass, Credit Shelter oder Family Trust) fließt, der zugunsten Ihres überlebenden Ehepartners gegründet wurde, damit der Erlös vor Gläubigern, Klagen und einem neuen Ehepartner geschützt ist.
Wenn Sie verheiratet sind und einen steuerpflichtigen Nachlass haben, sollten Sie erwägen, Ihren widerrufbaren Living Trust als Hauptbegünstigten Ihrer Policen zu benennen. Dadurch wird die ordnungsgemäße Nutzung Ihrer Befreiung von der Erbschaftssteuer im Rahmen des AB Trust-Systems sichergestellt. Wenn Ihr Trust als Hauptbegünstigter benannt ist, müssen Sie außerdem keinen Eventualbegünstigten benennen, da sich die Treuhandvereinbarung selbst sowohl an Ihre Haupt- als auch an Ihre Sekundärbegünstigten richtet.
Aktualisieren der Begünstigten, wenn Sie Single sind
Wenn Sie Single sind, sollten Sie unabhängig davon, ob Sie ein Problem mit der Erbschaftssteuer haben, in Betracht ziehen, Ihren widerrufbaren Living Trust als Hauptbegünstigten Ihrer Policen zu benennen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Ihre Anspruchsberechtigten abgesichert sind.
Mit anderen Worten: Wenn einer der Hauptbegünstigten Ihres Trusts vor Ihnen verstirbt, wird in Ihrem Treuhandvertrag festgelegt, wohin der Anteil dieses verstorbenen Begünstigten fließt. Wenn Sie Ihren Trust als Hauptbegünstigten benennen, stellen Sie außerdem sicher, dass der Anteil eines minderjährigen Begünstigten ordnungsgemäß verwaltet wird, ohne dass eine Vormundschaft oder Vormundschaft eingerichtet werden muss.
Abgesehen davon gilt: Wenn Sie ledig sind und über einen steuerpflichtigen Nachlass verfügen, können Sie durch die Benennung Ihres Trusts als Hauptbegünstigten leicht verfügbares Bargeld zur Zahlung der Steuer erhalten. Andernfalls, wenn Sie Einzelpersonen als direkte Begünstigte benennen, können diese an die Versicherungserlöse gelangen und das Geld ausgeben, anstatt es für die Zahlung der Steuer beiseite zu legen. Dies könnte zu einem Problem führen, wenn Ihr Nachlass nicht über genügend andere liquide Mittel zur Zahlung der Steuer verfügt.
Gründung eines unwiderruflichen Lebensversicherungsfonds
Unabhängig davon, ob Sie verheiratet oder ledig sind, sollten Sie, wenn Sie über einen steuerpflichtigen Nachlass verfügen, die Gründung eines unwiderruflichen Lebensversicherungsfonds, kurz ILIT, in Betracht ziehen, um Ihre Lebensversicherungspolicen zu halten und zu besitzen.
Die ILIT wird auch als Hauptbegünstigte der Policen benannt, die Sie auf sie übertragen. Dadurch entfällt der Wert des Versicherungserlöses aus Ihrem Nachlass und die geschuldete Erbschaftssteuer verringert oder entfällt somit.
Sobald Sie festgelegt haben, wer Ihre Begünstigten sein sollen, müssen Sie sich an Ihre Lebensversicherungsgesellschaft wenden, um Ihr Begünstigtenbezeichnungsformular zu aktualisieren.
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