Wie alt muss mein Ex sein, damit ich eine Ehegattenrente beziehen kann?

Ihr Alter ist wichtiger als das Ihres Ex.
Foto: Tom Merton

Sobald Sie geschieden sind, ist Ihr Alter bei der Prüfung der Sozialversicherungsleistungen wichtiger als das Alter Ihres Ex. So funktioniert es.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Sozialversicherung hat möglicherweise Anspruch auf Ehegattenleistungen nach der Scheidung, wenn Sie nicht wieder geheiratet haben und Ihre Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat.
  • Sie können nicht Ihre eigene Leistung und auch keine Ehegattenleistung erhalten, aber Sie erhalten die höhere von beiden.
  • Sie können eine Ehegattenrente beziehen, solange Sie und Ihr Ex 62 Jahre alt sind – auch wenn Ihr Ex noch keine eigenen Leistungen beantragt hat.

Wie alt muss mein Ex sein?

Diese Frage wurde mir per E-Mail zugesandt: „Hallo, ich habe eine Frage zu den Leistungen der Sozialversicherung meines Ex-Ehepartners. Ich werde im Juni 66 Jahre alt. Er ist ein Jahr jünger als ich. Wir waren 19 Jahre lang verheiratet und seit 20 Jahren geschieden 30 % für ein Jahr, während er 65 bis 66 Jahre alt ist, und dann die 50 % kassieren, sobald er 66 wird – K“

Hintergrund

Bevor ich die Frage beantworte, ein paar Hintergrundinformationen für Leute, die es nicht wissen. Die Sozialversicherung hat Anspruch auf Ehegattenleistungen, auch wenn Sie geschieden sind. Solange Sie nicht wieder verheiratet sind, Ihre Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat und Ihr Ehepartner Anspruch auf Leistungen hat, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf Leistungen. Es gibt kein Double Dipping – Sie können nicht Ihre eigene Leistung und auch keine Ehegattenleistung erhalten, aber Sie erhalten die höhere von beiden. Wenn Sie erneut heiraten, erlöschen Ihre Ehegattenleistungen höchstwahrscheinlich.

Nun zurück zur Frage. Die Antwort besteht aus mehreren Teilen.

Teil 1:Diese Person kann jetzt eine Ehegattenrente beziehen, auch wenn ihr Ex noch nicht 66 Jahre alt ist.

Sie können Ehegattengeld beziehen, solange Sie 62 Jahre alt sind und Ihr Ehepartner 62 Jahre alt ist – auch wenn Ihr Ex noch keine eigenen Leistungen beantragt hat. Ihr Ex-Ehepartner muss keine eigenen Sozialversicherungsleistungen beantragen, damit Sie aufgrund seiner Unterlagen Anspruch auf eine Leistung haben, aber er muss Anspruch auf diese Leistungen haben. Sie müssen mindestens 62 Jahre alt sein, das früheste Alter, in dem Sie Anspruch auf Ihre Sozialversicherungsrente haben.

Im nächsten Teil der Frage geht es darum: „Kann ich ein Jahr lang 30 % kassieren, während er 65 bis 66 Jahre alt ist, und dann die 50 % kassieren, sobald er 66 wird?“

Antwort Teil 2:Nein, so funktioniert das nicht. Die Leistungskürzung beruht aufdeinvolles Rentenalter, nicht das Ihres Ehepartners. Was in diesem Fall eine gute Nachricht ist.

Wenn Sie eine Ehegattenrente beziehen, während Sie 66 Jahre alt sind und Ihr Ehepartner 65 Jahre alt ist, erhalten Sie, ob Sie es glauben oder nicht, die vollen 50 % der Ehegattenrente, weilDuIhr volles Rentenalter erreicht haben. Wenn Ihr Ex-Ehepartner erst 62 Jahre alt wäre und Sie 66 Jahre alt wären, würden Sie immer noch die vollen 50 % der Ehegattenrente erhalten.  Bevor Sie dies tun, sollten Sie eine andere Option in Betracht ziehen.

Da Sie Ihr volles Rentenalter erreicht haben und am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren wurden, sollten Sie möglicherweise eine Strategie in Betracht ziehen, bei der Sie einen eingeschränkten Antrag auf eine Ehegattenrente einreichen (Sie schränken den Antrag ein, sodass Sie nur einen Antrag auf Ehegattenrente stellen). Sie können einen solchen eingeschränkten Antrag nur dann stellen, wenn Sie Ihr volles Rentenalter erreicht haben.  Dann wechseln Sie ab Ihrem 70. Lebensjahr zu Ihrem eigenen Vorteil.

Wenn Sie einen eingeschränkten Antrag einreichen, wird Ihre eigene Rente weiterhin verspätete Rentengutschriften ansammeln, bis Sie das 70. Lebensjahr erreichen. Diese Strategie könnte für Sie funktionieren, wenn Ihre Rente im Alter von 70 Jahren höher ist als Ihre Ehegattenrente im Alter von 66 Jahren, da Sie so die Ehegattenrente vier Jahre lang beziehen könnten, bevor Sie zu Ihrer eigenen Rente wechseln. Diese eingeschränkte Anwendungsmöglichkeit istnichtverfügbar, wenn Sie am oder nach dem 2. Januar 1954 geboren wurden.

Notiz:Wenn Sie Ihren Antrag vor Erreichen Ihres vollen Rentenalters stellen, funktioniert diese Umstellungsstrategie unabhängig von Ihrem Geburtsdatum nicht, da Sie vor Erreichen Ihres vollen Rentenalters keinen eingeschränkten Antrag stellen können.