Mein Partner ist gestorben. Kann ich unser gemeinsames Bankkonto behalten?

Liebe Kristin,

Mein Ehepartner ist verstorben und wir hatten ein gemeinsames Bankkonto. Ist es illegal oder falsch, unser Gemeinschaftskonto einfach als mein Hauptbankkonto zu behalten?

Aufrichtig, 

Gemeinsame Konten leben weiter (JALO)

Lieber JALO,

Mein Beileid zum Tod Ihres Ehepartners. Ich weiß, dass diese Zeit emotional und schwierig sein kann, und ich hoffe, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie brauchen. Um Ihre Frage zu beantworten, würde ich nein sagen … nicht unbedingt. Im Großen und Ganzen gilt: Wenn das Gemeinschaftskonto als Hinterbliebener des anderen Kontoinhabers ein „Hinterbliebenenrecht“ hat (was bei vielen der Fall ist), gehen alle Gelder nach Angaben des Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) an Sie über.Ab diesem Zeitpunkt gehören das Guthaben und das Konto Ihnen und Sie können damit machen, was Sie wollen. Wenn Sie dieses Konto als Ihr Hauptbankkonto verwenden möchten, ist daran nichts auszusetzen. 

Aber ich sage „nicht unbedingt“, weil es nicht immer so einfach ist. Verschiedene Staaten haben unterschiedliche Regeln. In New York beispielsweise muss bei gemeinsamen Bankkonten eindeutig jemand benannt werden, der das Geld erhält, damit das Geld dort ankommt, wo es vorgesehen ist.Sie sollten auch überlegen, ob Ihr Ehepartner ein Testament hat oder ob Kinder oder andere Familienmitglieder möglicherweise Anspruch auf seinen Nachlass haben. Sie sollten auch etwaige Schulden berücksichtigen, die der Nachlass Ihres Ehepartners möglicherweise begleichen muss. Wenn Sie ein gemeinsames Bankkonto haben, teilen Sie alle Verbindlichkeiten mit dem anderen Kontoinhaber. Das bedeutet, dass andere Personen (oder Organisationen) möglicherweise Ansprüche auf das Geld haben, selbst wenn das Geld auf dem Konto Ihnen gehört. 

Ich schlage vor, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, bevor Sie sich dazu entschließen, dies zu Ihrem Hauptkonto zu machen, nicht nur, um sich (und Ihr Geld) vor künftigen Ansprüchen zu schützen, sondern auch, um sicherzustellen, dass Sie den Erben Ihres Partners nicht das Geld verweigern, das ihnen hinterlassen wurde. Sie fragten, ob es „falsch“ sei, dies zu Ihrem Hauptkonto zu machen, und ich frage mich, ob Sie möglicherweise ein moralisches Dilemma haben, wenn es darum geht, das Geld den Leuten vorzuenthalten, denen Ihr Ehepartner es vielleicht hätte geben wollen. Vorausgesetzt, Sie haben grünes Licht von einem Immobilienanwalt und niemand sonst hat Anspruch auf das Geld auf dem Konto, sehe ich keinen Grund, warum Sie dieses nicht als Ihr primäres Bankkonto verwenden können.

Viel Glück und mein Beileid.

-Kristin

Wenn Sie Fragen zum Thema Geld haben, ist Kristin für Sie da. Senden Sie eine anonyme Frage und sie wird sie möglicherweise in einer zukünftigen Kolumne beantworten.