Wenn die Lebensversicherung Teil eines Nachlasses ist

Ist eine Lebensversicherung Teil eines Nachlasses und kann die Rechnungen einer verstorbenen Person beglichen werden? Es hängt davon ab, ob die Lebensversicherung zum Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers einen lebenden, benannten Begünstigten hatte. 

Wenn die Lebensversicherung Teil eines Nachlasses ist 

Eine Lebensversicherung hat einen oder mehrere benannte Begünstigte, wenn der Verstorbene vor seinem Tod ein Formular zur Begünstigtenbenennung für die Police ausgefüllt hat. Wenn mindestens einer der benannten Begünstigten den Verstorbenen überlebt, geht der Erlös aus der Lebensversicherung außerhalb des Nachlasses direkt an den Begünstigten über.

Dies ist ein entscheidender Unterschied, da sich das Nachlassverfahren mit den Gläubigern des Erblassers befasst und deren Schulden mit verfügbaren Nachlassmitteln begleicht.Wenn der Versicherungserlös unter Umgehung des Nachlasses direkt an einen Begünstigten geht, gehört das Geld dem Begünstigten. Freunde, Verwandte und Versicherungsnehmer haften nicht für die Begleichung etwaiger Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, sodass das Geld außerhalb der Reichweite ihrer Gläubiger liegt. Der Erlös aus der Lebensversicherung muss nicht zur Begleichung der letzten Rechnungen des Verstorbenen verwendet werden.

Wenn es keinen überlebenden designierten Begünstigten gibt

Wenn der Verstorbene zuvor ein Formular zur Benennung von Begünstigten ausgefüllt hat, alle Begünstigten jedoch bereits vor ihm verstorben sind, kann eines von zwei Dingen passieren.

  1. Der Erlös aus der Lebensversicherung geht in den Nachlass des Verstorbenen über und steht zur Begleichung der letzten Rechnungen des Verstorbenen zur Verfügung. 
  2. Der Lebensversicherungserlös geht direkt an die noch lebenden Erben des Erblassers über, d. h. an Personen, die so eng mit ihm verwandt sind, dass sie gesetzlich dazu berechtigt wären, von ihm zu erben, wenn er kein Testament hinterlassen hätte. Dies kann vom Landesrecht und den Zahlungsrichtlinien der Versicherungsgesellschaft abhängen, aber im Endeffekt ist es das Gleiche. Der Lebensversicherungserlös muss nicht zur Begleichung der letzten Rechnungen des Verstorbenen verwendet werden, es sei denn, sie sind an dessen Nachlass und nicht an seine Schwiegererben zu zahlen.

Wenn ein Verstorbener es versäumt hat, ein Formular zur Benennung des Begünstigten auszufüllen

Die gleichen Regeln gelten, wenn der Verstorbene es versäumt hat, vor seinem Tod ein Formular zur Benennung des Begünstigten auszufüllen. Entweder geht der Versicherungserlös in den Nachlass des Verstorbenen über und steht ihm zur Begleichung seiner letzten Rechnungen zur Verfügung, oder der Erlös gelangt direkt und geschützt vor Gläubigern an seine gesetzlichen Erben.

Für die Erbschaftssteuer gelten andere Regeln

Diese Regeln beziehen sich auf Schulden, die zum Zeitpunkt seines Todes auf den alleinigen Namen des Verstorbenen lauten, sowie auf persönliche Steuerschulden. Sie gelten jedoch nicht für Erbschaftssteuern, die fällig werden können, wenn der Wert seines Nachlasses erheblich ist.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie schafft eine Lebensversicherung einen unmittelbaren Nachlass?

Manchmal nennen Menschen ihre Nachlässe als Begünstigte ihrer Versicherungspolicen, möglicherweise in der Absicht, dass die Police ihre letzten Rechnungen begleichen soll. Dadurch fließt das Geld direkt in den Nachlass. Dasselbe würde passieren, wenn der Begünstigte der Versicherungspolice vor dem Versicherten verstirben würde. 

Wann ist eine Lebensversicherung in der Erbschaftssteuer enthalten?

Eine umfangreiche Lebensversicherung, die auf den Nachlass eines Verstorbenen ausgezahlt wird, könnte ihren Wert über den bundesstaatlichen Freibetrag hinaus steigern, so dass Erbschaftssteuer fällig wäre. In diesem Fall würde der Erlös der Besteuerung unterliegen, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes persönlich Eigentümer der Police war oder wenn er das Eigentum an der Police innerhalb von drei Jahren nach seinem Tod auf eine andere Person übertragen hat.