Welche Werbekosten für Unternehmen sind abzugsfähig?

Unternehmen können alle gewöhnlichen und notwendigen Geschäftsausgaben, einschließlich Werbungskosten, abziehen. Doch zu wissen, welche Werbeausgaben steuerlich absetzbar sind und welche Grenzen diese Abzüge haben, ist komplizierter, als Sie vielleicht denken.

Im Folgenden gehen wir näher auf die Ausgaben ein, die für Zwecke der Gewerbesteuer als Werbung gelten und welche Ausgaben nicht abzugsfähig sind.

Wichtige Erkenntnisse

  • Werbe- und Verkaufsförderungskosten sind grundsätzlich als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
  • Anzeigen für persönliche Aktivitäten, einschließlich Anzeigen auf Websites politischer Kandidaten, sind nicht steuerlich absetzbar. 
  • Werbekosten für die Gründung eines Unternehmens sind Teil der Kapitalaufwendungen, die als Teil Ihrer gesamten Gründungskosten abgeschrieben werden.
  • Möglicherweise können Sie Kulanzwerbung abziehen, die Ihren Firmennamen in der Öffentlichkeit bekannt macht.

Was gilt als Werbung?

Werbung ist eine weit gefasste Kategorie von Geschäftsausgaben, die Geschäftsaktivitäten umfasst wie: 

  • Werbung in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Fernsehen oder online
  • Direktmarketing
  • Sponsoring von Sportmannschaften und Herstellung von Werbeartikeln wie Tassen, Mützen, T-Shirts oder Stiften
  • E-Mail-Newsletter, Pay-per-Click-Werbung und SEO-Dienste
  • Werbematerialien wie Visitenkarten, Broschüren und Webseiten
  • Werbeveranstaltungen wie eine Werbekampagne oder ein besonderes Werbeevent

Steuerlich absetzbare Werbekosten

Sie können Aufwendungen für die Werbung für Ihr Unternehmen bei Kunden abziehen. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um normale und angemessene Ausgaben für Ihr Unternehmen handeln muss, nicht jedoch um persönliche Ausgaben. Beispiele hierfür sind der Druck von Visitenkarten, die Schaltung von Zeitungs-, Fernseh- und Radiowerbung (einschließlich Produktionskosten) sowie die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb Ihrer Unternehmenswebsite.

Notiz

Erledigen Sie Ihre Geschäfte von Ihrem Homeoffice aus? Sie können Werbungskosten absetzen, da diese unabhängig vom Standort Ihres Unternehmens gleich sind.

Promotional Activities

Sie können die Kosten für die Bereitstellung von Mahlzeiten, Unterhaltungs- oder Freizeiteinrichtungen für die breite Öffentlichkeit als Werbe- oder Verkaufsförderungsmaßnahmen absetzen. Die Kosten für Verpflegung unterliegen nicht der üblichen 50 %-Grenze für diese Kosten für andere geschäftliche Zwecke. Wenn Sie beispielsweise eine große Eröffnungsveranstaltung für Ihre örtliche Gemeinde veranstalten, die Vorspeisen und einen DJ beinhaltet, berücksichtigt das IRS diese Werbung und Sie können die vollen Kosten der Veranstaltung, einschließlich Essen und Unterhaltung, abziehen.

Der Internal Revenue Service (IRS) sagt, dass Ihr Unternehmen auch die Kosten für Kulanzwerbung abziehen kann, um Ihren Namen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.Beispielsweise wäre ein Unternehmen, das Bier verkauft und in einer Anzeige auf Facebook für verantwortungsvolles Fahren wirbt, wahrscheinlich abzugsfähig.

Notiz

Das Verteilen identischer Artikel mit dem Namen Ihres Unternehmens, wie Schlüsselanhänger, Kalender oder Stifte, ist weit verbreitet, und die Kosten für diese Artikel sind steuerlich absetzbare Werbeausgaben, wenn sie weniger als 4 US-Dollar pro Stück betragen oder es sich um Werbematerialien handelt, die am Standort Ihres Unternehmens verwendet werden sollen.

Temporäre Zeichen gelten als Werbung, dauerhafte Schilder (die länger als ein Jahr halten) sind jedoch keine Werbung und können als materielles persönliches Eigentum betrachtet und möglicherweise wertgemindert werden.

Startkosten

Der IRS betrachtet alle Kosten für die Gründung eines neuen Unternehmens als Kapitalaufwendungen. Das bedeutet, dass sie wie eine Investition sind, die Sie im Laufe der Zeit ausgeben. Bei der Berechnung der Steuerabzüge werden alle Gründungskosten zusammengefasst. In Ihrem ersten Geschäftsjahr können Sie bis zu 5.000 US-Dollar an Gründungskosten, einschließlich Werbung, abziehen. Der Rest muss über die Zeit abgeschrieben werden.

Ausgaben, die nicht abzugsfähig sind

Kosten, die in erster Linie persönlicher Natur sind, dürfen Sie nicht abziehen, auch wenn sie möglicherweise einen gewissen Werbewert haben. Wenn Ihre Tochter beispielsweise heiratet und Sie einige Ihrer besten Kunden zur Hochzeit einladen, können Sie die mit diesen Kunden verbundenen Hochzeitskosten nicht abziehen.

Politisch oder persönlich

Sie können die Kosten für Werbung in Veröffentlichungen oder Websites, die von oder für eine politische Partei oder einen Kandidaten genutzt werden, nicht abziehen. Politische Ausgaben jeglicher Art sind für Unternehmen nicht abzugsfähig.

Kosten für persönliche Hobbys, die Sie mit Geschäftspartnern ausüben, können Sie nicht absetzen. Wenn Sie und ein Kunde beispielsweise gerne zu NASCAR-Veranstaltungen gehen, können Sie diese Kosten nicht als „Werbung“ absetzen.

Anzeigen auf Fahrzeugen

Diese Kosten sind wahrscheinlich die am häufigsten missverstandenen Werbeausgaben. Sie können die Kosten für den Ausdruck einer Werbung für Ihr Unternehmen, die Sie an Ihrem Auto anbringen (geschäftlich oder privat), absetzen, aber Sie können die Kosten für das Fahren Ihres Autos nicht als Werbeausgaben absetzen. Der IRS diskutiert dieses Thema speziell, weil es missverstanden wird.

„Das Anbringen von Werbematerial auf Ihrem Auto, das für Ihr Unternehmen wirbt, ändert nichts an der Nutzung Ihres Autos von der persönlichen zur geschäftlichen Nutzung“, heißt es auf der Website des IRS. „Wenn Sie dieses Auto zum Pendeln oder für andere persönliche Zwecke nutzen, können Sie Ihre Ausgaben für diese Nutzung trotzdem nicht abziehen.“

Werbungskosten in der Gewerbesteuererklärung

Für Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbHs werden die Werbeausgaben in Teil II – Ausgaben von Anhang C erfasst.

Bei Personengesellschaften und LLCs mit mehreren Gesellschaftern werden Werbekosten in der Zeile „Sonstige Abzüge“ des Formulars 1065: Einkommensteuererklärung für Personengesellschaften erfasst.

Für Unternehmen, die eine Körperschaftsteuererklärung auf Formular 1120 einreichen, werden Werbekosten im Abschnitt „Abzüge“ erfasst.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie schreibt man Werbung ab?

Beim Abschreiben von Werbe- und anderen Geschäftsausgaben handelt es sich um den Abzug dieser Ausgaben in Ihrer Gewerbesteuererklärung. Sammeln Sie alle Ihre Unterlagen über Ihre Werbeausgaben und erkundigen Sie sich bei einem zugelassenen Steuerberater, ob die spezifischen Werbeausgaben, die Sie abschreiben möchten, abzugsfähig sind. Dann können Sie die abzugsfähigen Werbeausgaben auf dem Gewerbesteuerformular für Ihre spezifische Unternehmensart angeben.

Welche Werbeausgaben sind nicht abzugsfähig?

Im Allgemeinen ist Werbung, die in erster Linie persönlicher Natur ist oder einem nicht geschäftlichen Zweck dient, nicht als Geschäftsausgabe abzugsfähig. Zu den nicht abzugsfähigen Werbeausgaben zählen Werbung für politische Zwecke, Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen und Werbung für persönliche Hobbys. Sie können auch die Kosten für das Fahren mit Ihrem Auto, auf dem sich die Werbung oder das Logo Ihres Unternehmens befindet, nicht absetzen.

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