9 Gewerbesteuerabzüge, die Sie mit Vorsicht genießen sollten

Als Unternehmer können Sie alle legitimen Geschäftsausgaben steuerlich absetzen, um Ihre Gewerbesteuer zu senken. Einige Gewerbesteuerabzüge sind jedoch einfacher vorzunehmen als andere. Der Abzug kann begrenzt sein, ein Prüfungsauslöser sein oder kompliziert zu berechnen sein. Sie möchten wissen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen dieser Abzüge in Ihrer Gewerbesteuererklärung abschreiben möchten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Sie sollten sicherstellen, dass Sie stets aktuelle Aufzeichnungen über Ihre Geschäftsausgaben führen.
  • Während einer Privatreise können Sie möglicherweise einen Abzug für Geschäftsausgaben in Anspruch nehmen.
  • Sie sollten sicherstellen, dass die von Ihnen vorgenommenen Abzüge einer Prüfung standhalten. Möglicherweise möchten Sie einen Steuerberater konsultieren.

Geschäftstreibende Kosten

Der Abzug der Dienstfahrkosten für die Nutzung Ihres Autos oder eines Firmenwagens für Dienstfahrten kann kompliziert sein und ein Warnsignal für Wirtschaftsprüfer darstellen.

Der Standardkilometersatz ändert sich mindestens einmal im Jahr entsprechend den Fahrkosten. Sie können diese Ausgaben auf zwei Arten einbeziehen: über den Standardmeilensatz des Internal Revenue Service (IRS) oder über tatsächliche Ausgaben. 

Um die tatsächlichen Kosten für die geschäftliche Nutzung Ihres Autos abzuziehen, müssen Sie die private und die geschäftliche Nutzung trennen. Sie müssen in der Lage sein, den Geschäftszweck für alle geschäftlichen Fahrkosten nachzuweisen, unabhängig davon, ob es sich um die Standard-Kilometerkosten oder die tatsächlichen Kosten handelt.

Warnung

Die Fahrtkosten oder die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Ihrem Wohnort zu Ihrem Arbeitsort gelten als Fahrtkosten und sind nicht abzugsfähig, da es sich um eine persönliche Ausgabe handelt. Die einzige Ausnahme besteht für Fahrten zwischen Ihrem Heimatunternehmen und Geschäftsstandorten, z. B. dem Zuhause oder Büro eines Kunden.

Abzug von Home-Business-Flächen

Der IRS prüft sorgfältig Versuche, einen Abzug für eine private Geschäftsfläche zu fordern, und möchte sicherstellen, dass diese Fläche nur für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Diesen Abzug möchten Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Fläche regelmäßig und ausschließlich für die Führung Ihres Unternehmens genutzt wird. Sie müssen auch nachweisen können, dass Ihr Zuhause Ihr Hauptgeschäftssitz ist und dass Sie dort normalerweise Ihren wichtigsten Geschäftsaktivitäten nachgehen.

Wenn Sie ein kleines Heimbüro haben, möchten Sie möglicherweise den Abzug für eine kleine Fläche geltend machen. Wenn die Fläche weniger als 300 Quadratmeter beträgt, können Sie einen vereinfachten Abzug nutzen, ohne die Kosten einzeln aufführen zu müssen. Multiplizieren Sie einfach die genaue Fläche mit 5 US-Dollar pro Quadratfuß, um den Abzugsbetrag für Ihr Gewerbesteuerformular zu erhalten.

Geschenke, Boni und Auszeichnungen

Die Belohnung von Mitarbeitern ist sicherlich eine zulässige Geschäftsausgabe, und Geschenke an Kunden oder Klienten gehören zum Geschäftsleben. Für einige dieser Abzüge gelten jedoch Grenzen. 

Sie können nicht mehr als 25 US-Dollar pro Jahr für Werbegeschenke an eine Person abziehen. Dieses Limit gilt sowohl für Mitarbeiter als auch für Personen außerhalb Ihres Unternehmens, z. B. Kunden, Lieferanten oder Berater.

Warnung

Berücksichtigen Sie beim Abzug von der Gewerbesteuer unbedingt auch indirekte Schenkungen. Wenn Sie beispielsweise einem Familienmitglied eines Kunden ein Geschenk machen, gilt dies als indirektes Geschenk und zählt als Teil des 25-Dollar-Limits für diesen Kunden.

Geschenke, Boni und Auszeichnungen an Mitarbeiter können auch steuerliche Auswirkungen für Ihre Mitarbeiter haben. Sie müssen Prämien als Teil des regulären Gehalts eines Mitarbeiters einrechnen und diese zu seinem steuerpflichtigen Einkommen hinzurechnen, wenn die Prämien für seine Arbeit gelten. 

Wenn Sie kleine Geschenke oder Auszeichnungen in Form von Waren oder kleinen Vorteilen an Mitarbeiter verteilen, beispielsweise ein Blumengeschenk für die Krankheit eines Mitarbeiters, müssen Sie diese nicht in die steuerpflichtige Vergütung des Mitarbeiters einbeziehen. Bargeld oder Kredit-/Debitkarten müssen jedoch immer in die Vergütung des Mitarbeiters einbezogen werden.

Beiträge an Vereine und Organisationen

Unternehmer und ihre Mitarbeiter können Vereinen oder Organisationen beitreten, um sich mit anderen Fachleuten zu vernetzen. Allerdings sind nicht alle Clubbeiträge abzugsfähig. Beispielsweise können Ihre Beiträge an den Golfclub nicht abgezogen werden, selbst wenn Sie während Ihres Aufenthalts auf dem Golfplatz Geschäfte erledigen. 

Sie können keine Mitgliedsbeiträge für Geschäfts-, Freizeit-, Freizeit- oder gesellschaftliche Vereine abziehen. Sie können Beiträge an Berufs- und Handelsorganisationen, Handelskammern sowie bürgerliche oder öffentliche Dienstleistungsorganisationen abziehen.

Geschäftsreisekosten

Ebenso wie die Kosten für Dienstfahrten sind auch die Kosten für Geschäftsreisen betragsmäßig begrenzt und begrenzt. Das IRS definiert Geschäftsreisen als Reisen außerhalb Ihres steuerlichen Wohnsitzes aus geschäftlichen Gründen. Wenn Sie mit einem Ehepartner, einem Familienmitglied oder einer anderen Person auf einer Geschäftsreise reisen, können Sie deren Reisekosten nicht absetzen, es sei denn, diese Person ist ein Angestellter, hat mit der Reise einen tatsächlichen geschäftlichen Zweck oder könnte ihre Reisekosten auf andere Weise absetzen.

Wenn Sie sich auf einer Privatreise befinden, beispielsweise im Urlaub, stellen die Reisekosten eine persönliche Ausgabe dar, geschäftliche Ausgaben können Sie jedoch an Ihrem Zielort abziehen. 

Kreuzfahrten und Resorturlaube gelten nicht als Geschäftsreisen, auch wenn im Rahmen des Urlaubs nebenberufliche Aktivitäten wie ein Vortrag oder eine Videopräsentation stattfinden.

Verpflegungskosten

Ab dem Steuerjahr 2018 sind Bewirtungskosten nicht mehr abzugsfähig. Das bedeutet keine Sportveranstaltungen, Konzerte oder Resorts. Verpflegungskosten sind weiterhin abzugsfähig und in den meisten Fällen sind Sie weiterhin auf 50 % der abzugsfähigen Ausgaben beschränkt.

Bewirtung zu Werbezwecken ist weiterhin abzugsfähig. Beispielsweise kann ein Unternehmen die Kosten einer Gemeinschafts- oder Werbeveranstaltung abziehen.Sie können auch die Kosten für Speisen und Getränke, die Sie während einer Unterhaltungsveranstaltung bereitstellen, abziehen, sofern diese Kosten separat anfallen.

Abschreibung von Betriebsvermögen

Bei der Abschreibung handelt es sich um den Prozess, bei dem Kapitalvermögenswerte abgezogen werden, wenn Sie die Immobilie über mehrere Jahre hinweg nutzen. Es handelt sich wohl um den kompliziertesten Gewerbesteuerabzug. In einigen Fällen können Sie den Abzug im ersten Jahr, in dem Sie den Vermögenswert besitzen und nutzen, beschleunigen. Beispielsweise können Sie möglicherweise im ersten Jahr, in dem Sie die Immobilie besitzen, einen Teil der Kosten einer Immobilie übernehmen, indem Sie einen sogenannten Abschnitt 179-Abzug nutzen.

Tipp

Die Gesetze ändern sich ständig und die Grenzen und Beschränkungen der beschleunigten Abschreibung ändern sich häufig. Wenn Sie darüber nachdenken, für Ihr Unternehmen teure Artikel zu kaufen, fragen Sie einen zugelassenen Steuerberater, wie Sie Ihre Abzüge maximieren können.

Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen

Unternehmen können Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen absetzen, wenn die Spende an „eine qualifizierte Organisation“ gemäß Abschnitt 170(c) des Internal Revenue Code erfolgt. Andere wohltätige Spenden sind nur über Ihre persönliche Steuererklärung abzugsfähig und Sie müssen in der Lage sein, die Abzüge aufzuschlüsseln, um mehr als ein paar hundert Dollar abzuschreiben.

Kauf eines Computers 

Computer für Geschäftsinhaber und Mitarbeiter sind legitime Unternehmenskäufe, aber die Art des Computers und der Ort, an dem er verwendet wird, haben Einfluss darauf, wie Sie diese Kosten abziehen können.

Computer, die Ihrem Unternehmen gehören und ausschließlich an Ihrem Unternehmensstandort genutzt werden, müssen nicht als denkmalgeschütztes Eigentum behandelt werden (sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke genutzt), Laptop-Computer, die zu Hause genutzt werden können, fallen jedoch weiterhin in diese Kategorie. Als denkmalgeschütztes Eigentum muss ein Laptop zu mehr als 50 % für qualifizierte geschäftliche Zwecke genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Abzüge kann ich ohne Beleg geltend machen?

Echte Quittungen oder stornierte Schecks zusammen mit Rechnungen oder Rechnungen sind der beste Weg, um nachzuweisen, dass Sie Anspruch auf einen Abzug haben. Der IRS akzeptiert jedoch möglicherweise auch andere Aufzeichnungen wie ein Geschäftsbuch, ein Tagebuch, ein Protokoll, eine Spesenabrechnung oder ähnliches. Ihre Dokumente müssen die Standorte, Daten und Einzelgebühren enthalten. Stellen Sie sicher, dass Sie für alle abzugsfähigen Ausgaben einen geschäftlichen Zweck nachweisen können und dass Ihre Unterlagen geschäftliche von persönlichen Ausgaben trennen.

Was kann man als Betriebsausgabe abschreiben?

Sie können die meisten geschäftsbezogenen Ausgaben abschreiben, indem Sie die Abzüge auf Ihrem Gewerbesteuerformular geltend machen. Sie sollten nur gewöhnliche oder notwendige Ausgaben abziehen. Gewöhnliche Ausgaben sind üblich und werden für Ihre Unternehmensart akzeptiert, beispielsweise eine Umsatzsteuer-App für einen Online-Verkäufer. Notwendige Ausgaben. hilfreich und passend für Ihr Unternehmen, wie ein Auto für einen Klempner oder Elektriker. 

Das IRS warnt davor, dass Ausgaben nicht „verschwenderisch oder extravagant“ sein dürfen und den Umständen entsprechend angemessen sein müssen.

Wie hoch ist der Betriebsabzug von 20 %?

Seit 2018 können Kleinunternehmer (keine Konzerne) einen zusätzlichen Abzug von 20 % erhalten, der als Qualified Business Income (QBI)-Abzug bezeichnet wird. Der Abzug wird auf der Grundlage dessen berechnet, was der IRS als „qualifiziertes“ Geschäftseinkommen bezeichnet, und ist in Ihrer persönlichen Steuererklärung enthalten. Inhaber von Einzelunternehmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften und S-Kapitalgesellschaften können berechtigt sein. Wenn möglich, sprechen Sie mit einem Steuerberater, bevor Sie den Abzug vornehmen. Der Abzug kann kompliziert sein und unterliegt Einkommensgrenzen.