Denkmalgeschütztes Eigentum ist eine besondere Art von persönlichem Eigentum in einem Unternehmen. Die Regeln für den Abzug von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung von denkmalgeschützten Immobilien für Sie und Ihre Mitarbeiter zu geschäftlichen Zwecken unterscheiden sich von den Regeln für andere Arten von Immobilien.
Es ist schwierig, den Überblick über die geschäftliche und private Nutzung denkmalgeschützter Immobilien zu behalten. Bis das IRS ein besseres System vorschlägt, sollten Sie weiterhin detaillierte Aufzeichnungen über die Nutzung von vom Unternehmen bereitgestellten Autos und anderem gelisteten Eigentum durch Mitarbeiter führen, wenn Sie diese Kosten als Geschäftsausgaben abziehen möchten.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Erkenntnisse
- Denkmalgeschützte Immobilien sind Vermögenswerte eines Unternehmens, die für persönliche und geschäftliche Zwecke genutzt werden können.
- Sie können denkmalgeschützte Immobilien absetzen, wenn mehr als 50 % ihrer Gesamtnutzung qualifizierten Geschäftszwecken dient.
- Das IRS verlangt von Unternehmen, detaillierte Aufzeichnungen über alle Vermögenswerte zu führen, die sie als denkmalgeschütztes Eigentum nutzen, um zu verhindern, dass Einzelpersonen Eigentum abschreiben, das ausschließlich für den persönlichen Gebrauch genutzt wird.
Was ist denkmalgeschütztes Eigentum?
Denkmalgeschütztes Eigentum ist Betriebseigentum, das von Mitarbeitern oder Eigentümern eines Unternehmens genutzt wird und auch für persönliche Zwecke genutzt werden kann. Beispiele für denkmalgeschützte Immobilien sind:
- Personenkraftwagen mit einem Gewicht von 6.000 Pfund oder weniger
- Anderes Eigentum, das für den Transport genutzt wird, wie ein Motorrad oder ein Boot
- Eigentum, das im Allgemeinen der Unterhaltung, Erholung oder Belustigung dient, einschließlich Digitalkameras und Videoaufzeichnungsgeräten.
Zu den aufgeführten Immobilien gehören nicht:
- Kameras, Tonbandgeräte oder Videogeräte, die ausschließlich in Ihrem Gewerbe oder Betrieb oder immer an Ihrem Unternehmensstandort verwendet werden
- Computer oder Peripheriegeräte (z. B. Drucker), die ausschließlich an Ihrem Unternehmensstandort genutzt werden und Eigentum des Unternehmens sind
- Fahrzeuge, die zum Transport von Personen oder Eigentum gegen Vergütung oder Miete verwendet werden (z. B. ein Taxi oder ein Lieferwagen)
- Lkw oder Transporter, die nach dem 6. Juli 2003 in Betrieb genommen wurden und bei denen es sich um qualifizierte Fahrzeuge für den nicht-persönlichen Gebrauch handelt (z. B. ein für die Lieferung umgebauter Transporter)
Notiz
Auch wenn diese Gegenstände aus der Liste der Eigentumsbezeichnungen entfernt wurden, heißt das nicht, dass Sie sie nicht im Auge behalten müssen. Möglicherweise müssen Sie dennoch nachweisen, dass sie vom Unternehmen verwendet werden.
Abzug der aufgeführten Immobilienkosten
Ein Arbeitnehmer, der denkmalgeschütztes Eigentum besitzt und es nutzt (z. B. ein Auto für geschäftliche Fahrten), kann einen Abschreibungsabzug für die Nutzung dieses Eigentums bei der Erbringung von Dienstleistungen als Arbeitnehmer geltend machen, und zwar nur dann, wenn die Nutzung der Bequemlichkeit des Arbeitgebers dient und/oder als Beschäftigungsbedingung erforderlich ist.
Arbeitnehmer können keine Kosten mehr für die Nutzung von denkmalgeschütztem Eigentum oder andere Geschäftsausgaben abziehen, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. In der Vergangenheit wurden diese Mitarbeiterausgaben als sonstige Einzelabzüge in Anhang A aufgeführt.
Test zur überwiegenden Nutzung
Da denkmalgeschützte Immobilien für persönliche Zwecke genutzt werden können, müssen Sie die geschäftliche Nutzung belegen, wenn Sie diese Immobilie abschreiben oder Kosten für ihre Nutzung abziehen möchten.
Notiz
Die Informationen, die Sie zur Berechnung der Abschreibungen für denkmalgeschützte Immobilien und andere Immobilien verwendet haben, müssen Teil Ihrer dauerhaften Aufzeichnungen sein.
Der überwiegende Nutzungstest besagt, dass der Vermögenswert überwiegend (mehr als 50 %) für geschäftliche Zwecke genutzt werden muss. Wenn mehr als 50 % der gesamten Nutzung des Vermögenswerts mit Ihrem Gewerbe oder Geschäft in Zusammenhang stehen, gilt der Vermögenswert als Betriebsvermögenswert und die geschäftliche Nutzung dieses Vermögenswerts kann abgeschrieben werden. Wenn der Vermögenswert den „Test zur überwiegenden Nutzung“ erfüllt, können Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des Vermögenswerts im Zusammenhang mit der geschäftlichen Nutzung abgezogen werden.
Qualifizierte geschäftliche Nutzung von denkmalgeschütztem Eigentum
Sie können denkmalgeschützte Immobilien abschreiben, wenn sie bestimmte Anforderungen an die geschäftliche Nutzung erfüllen. Die Nutzung muss überwiegend (mehr als 50 % der Gesamtnutzung) für qualifizierte geschäftliche Zwecke erfolgen. Wenn Sie diesen Nutzungsprozentsatz nicht nachweisen können, sind Ihre Abschreibungsabzüge möglicherweise begrenzt oder nicht zulässig.
Hier sind die Grenzen:
- Denkmalgeschützte Immobilien, die den Test der überwiegenden Nutzung nicht erfüllen, haben keinen Anspruch auf die Abschreibung gemäß Abschnitt 179 oder andere beschleunigte Abschreibungsmethoden.
- Denkmalgeschützte Immobilien müssen möglicherweise mithilfe der alternativen Abschreibungsmethode abgeschrieben werden, die die Anzahl der Jahre erhöht, über die Immobilien abgeschrieben werden, und somit den jährlichen Abzug verringert.
So berechnen Sie die geschäftliche Nutzung von Eigentum
Um die Nutzung eines Fahrzeugs auf der Grundlage der Kilometerleistung zu berechnen, dividieren Sie die Anzahl der Meilen für die geschäftliche Nutzung während des Jahres durch die Gesamtzahl der Meilen, die während des Jahres für alle Zwecke gefahren wurden. Wenn Sie beispielsweise mit einem Geschäftswagen insgesamt 75.000 Meilen im Jahr gefahren sind und nachweisen können, dass Sie 43.000 Meilen beruflich gefahren sind, beträgt Ihre geschäftliche Fahrleistung 57 %.
Berechnen Sie die Nutzung anderer aufgeführter Immobilien anhand der am besten geeigneten Zeiteinheit, für die die Immobilie tatsächlich genutzt wurde (und nicht nur verfügbar war). Um beispielsweise die geschäftliche Nutzung eines Computers zu berechnen, dividieren Sie die Anzahl der Stunden, die er für geschäftliche Zwecke genutzt hat, durch die Anzahl der Gesamtstunden, die er im Laufe des Jahres genutzt hat.
Notiz
Sie können Pendelkilometer nicht als geschäftliche Nutzung eines Autos zählen, da das IRS Pendeln als persönliche Nutzung betrachtet.
Formular 4562 zur Meldung der aufgeführten Immobilienkosten
Verwenden Sie das IRS-Formular 4562, um Ausgaben für denkmalgeschützte Immobilien zu melden und den Abzug für Ihr Unternehmen für Abschreibungen und Amortisationen, auch für denkmalgeschützte Immobilien, geltend zu machen. Sie können das Formular auch verwenden, um den Standardkilometersatz oder die tatsächlichen Fahrzeugkosten für die Nutzung von Geschäftsfahrzeugen oder die Wertminderung anderer aufgeführter Immobilien geltend zu machen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was gilt als abschreibungsfähige denkmalgeschützte Immobilie?
Beispiele für denkmalgeschützte Immobilien, die mit Formular 4562 abgeschrieben werden können, sind:
- Personenkraftwagen mit einem Gewicht von 6.000 Pfund oder weniger
- Anderes Eigentum, das für den Transport genutzt wird, wie ein Motorrad oder ein Boot
- Immobilien, die im Allgemeinen der Unterhaltung dienen
Was gilt nicht mehr als denkmalgeschützte Immobilie?
Seit dem 1. Januar 2010 gelten Mobiltelefone und ähnliche persönliche Telekommunikationsgeräte nicht mehr als „denkmalgeschütztes Eigentum“.Und ab dem 1. Januar 2018 wurden auch Computer und Peripheriegeräte nicht mehr berücksichtigt.

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