Der Vermieter ist dafür verantwortlich, ein Mietobjekt in bewohnbarem Zustand zu halten, d. h. bewohnbar zu machen. Wenn es Gesundheits- oder Sicherheitsprobleme an der Immobilie gibt, die gegen die Bewohnbarkeitsgarantie verstoßen, kann sich der Mieter bezüglich des Problems an eine örtliche Agentur wenden.Zu diesen Problemen können Schädlinge, Schimmel, Blei oder strukturelle Probleme einer Immobilie gehören.
Erfahren Sie, wie Sie einen Vermieter beim Gesundheitsamt melden und welche Schritte das Gesundheitsamt unternehmen wird, um etwaige Verstöße zu untersuchen und hoffentlich zu beheben.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Erkenntnisse
- Mieter haben das Recht, in einem bewohnbaren Raum zu leben, und wenn in ihrer Wohnung unsichere Wohnbedingungen herrschen, können sie ihren Vermieter möglicherweise dem örtlichen Gesundheitsamt melden.
- Im Allgemeinen müssen Mieter den Vermieter über das Problem informieren, bevor sie eine Beschwerde einreichen, oft schriftlich, um ihm die Möglichkeit zu geben, das Problem zu beheben.
- Wenn der Vermieter das Problem nicht behebt, können Mieter eine Beschwerde bei ihrem örtlichen Gesundheitsamt einreichen und dabei die erforderlichen Angaben machen, z. B. wann das Problem erstmals aufgetreten ist.
- Werden Verstöße festgestellt, muss der Vermieter diese innerhalb einer bestimmten Frist beheben oder mit einem Bußgeld rechnen.
Gründe, einen Vermieter zu melden
Bestimmte Gesundheits- und Sicherheitsprobleme können dazu führen, dass ein Mieter eine Beschwerde beim Gesundheitsamt einreicht. Dazu gehören:
- Sanitärarmaturen: Mieter haben das Recht auf funktionierende Sanitäranlagen in ihren Wohnungen.
- Schädlinge: Ein Mieter kann einen Vermieter melden, wenn seine Wohnung oder sein Mietobjekt Anzeichen von Mäuse-, Ratten-, Kakerlaken-, Bettwanzen- oder anderem Schädlingsbefall aufweist.
- Schimmel: Schimmel im Wohnraum ist gefährlich, da er Atembeschwerden oder schwerere Reaktionen hervorrufen kann.
- Führen: Bleifarben kommen häufig in Häusern vor, die vor 1978 gebaut wurden. Gefährdungen durch Blei, wie zum Beispiel abblätternde Farbe, können insbesondere für kleine Kinder ein Gesundheitsrisiko darstellen.
- Abfallentsorgung: Mieter können dem Vermieter Anzeige erstatten, wenn Müll und andere Abfälle nicht aus der Wohnung entfernt werden.
- Strukturelle Probleme: Wenn ein Dachleck dazu führt, dass eine Decke einstürzt, oder wenn der Mieter Bedenken hinsichtlich anderer baulicher Probleme an der Immobilie hat, kann er sich an das Gesundheitsamt wenden.
- Mangel an fließendem Wasser, Strom oder Heizung: Mieter müssen Zugang zu bestimmten lebenswichtigen Dienstleistungen in ihren Wohnungen haben. Mieter können dem Vermieter Anzeige erstatten, wenn in ihrer Wohnung kein fließendes Wasser vorhanden ist, sie im Winter keine Heizung haben oder in der Unterkunft kein Strom vorhanden ist und der Vermieter für die Begleichung der Nebenkosten verantwortlich ist.
Senden Sie eine Mitteilung
In den meisten Fällen müssen Sie zunächst den Vermieter über das Problem informieren, bevor Sie eine Beschwerde beim Gesundheitsamt einreichen können.Dies gibt dem Vermieter die Möglichkeit, das Problem zu beheben, wenn ihm das Problem vorher nicht bewusst war.
Grundsätzlich muss diese Mitteilung schriftlich an den Vermieter erfolgen.Basierend auf den Vermietergesetzen Ihres Bundesstaates hat der Vermieter eine gewisse Zeit, um zu reagieren und das Problem zu beheben, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen können.
Reichen Sie Ihre Beschwerde ein
Wenn Ihr Vermieter keine Schritte zur Behebung des Problems unternommen hat, können Sie eine Beschwerde bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt einreichen.Normalerweise werden Sie gebeten, in Ihrer Beschwerde einige oder alle der folgenden Informationen anzugeben:
- Ihr Name
- Adresse der Immobilie
- Name des Vermieters oder der Hausverwaltung
- Art Ihrer Beschwerde
- Als das Problem zum ersten Mal begann
- Wie lange besteht das Problem oder wie oft tritt es auf?
- Ob Sie den Vermieter wegen des Problems kontaktiert haben
- Antwort des Vermieters
Was wird das Gesundheitsamt tun, nachdem ich eine Beschwerde eingereicht habe?
Sobald Sie eine Beschwerde bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt eingereicht haben, wird das Ministerium Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob Ihre Behauptung wahr ist. Ein Gesundheitsinspektor wird:
- Besichtigen Sie die Immobilie: Ein Beamter des Gesundheitsamtes wird losgeschickt, um die Immobilie zu inspizieren. Der Beamte wird die Beschwerde des Mieters untersuchen, um festzustellen, ob in der Immobilie tatsächlich ein Gesundheitsverstoß vorliegt. Darüber hinaus kann der Inspektor alle anderen offensichtlichen Gesundheitsverstöße notieren, auf die er bei seinem Besuch in der Immobilie stößt.
- Bereiten Sie einen Bericht über ihre Ergebnisse vor: Der Gesundheitsbeamte erstellt vor Ort einen Bericht über die Ergebnisse. Der Bericht enthält die Adresse der Immobilie, das Datum der Inspektion, in der Immobilie festgestellte Gesundheitsverstöße sowie den Zeitrahmen, der dem Vermieter zur Behebung der Verstöße zur Verfügung steht.
- Meldung und Auflistung der Verstöße an den Vermieter senden:Wenn der Gesundheitsbeamte Verstöße in der Unterkunft feststellt, sendet der Beamte eine Kopie seines Inspektionsberichts an den Vermieter.
- Geben Sie dem Vermieter Zeit, das Problem zu beheben:Dem Vermieter wird nach Erhalt der Benachrichtigung über den Verstoß eine bestimmte Anzahl von Tagen eingeräumt, um alle offenen Probleme zu beheben. Sobald der Vermieter die Gesundheitsverstöße behoben hat, kann er sich an das Gesundheitsamt wenden, damit der Inspektor zur erneuten Inspektion der Immobilie kommt.
- Überprüfen Sie die Immobilie erneut und stellen Sie eine Konformitätsbescheinigung aus:Der Inspektor wird zur Unterkunft zurückkehren, um zu überprüfen, ob die Gesundheitsverstöße behoben wurden. Anschließend stellen sie dem Vermieter ein Schreiben aus, in dem sie bestätigen, dass die Immobilie nun den Vorschriften entspricht.
- Bußgeld für den Vermieter:Wenn der Vermieter den Gesundheitsverstoß nicht behoben hat oder dies nicht innerhalb der vorgesehenen Frist tut, kann das Gesundheitsamt dem Vermieter ein Bußgeld auferlegen.
Ausnahmen
Für vom Mieter verursachte gesundheitliche Verstöße an der Immobilie haftet der Vermieter grundsätzlich nicht. Mieter sind für die Wartung ihrer Mieteinheit und die Einhaltung bestimmter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Vermieter haften nicht für Probleme, die durch Missbrauch, Vernachlässigung oder schmutzige Lebensbedingungen eines Mieters verursacht werden, wie z. B. einen Schädlingsbefall, der durch schmutzige Lebensbedingungen in der Wohnung eines Mieters verursacht wird.

Willkommen auf meiner Seite!Ich bin Dr. J. K. Hartmann, Facharzt für Schmerztherapie und ganzheitliche Gesundheit. Mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit chronischen Schmerzen, Verletzungen und gesundheitlichen Herausforderungen ist es mein Ziel, fundiertes medizinisches Wissen mit natürlichen Methoden zu verbinden.
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